Steuerliche Ansässigkeit in Georgien: 183 Tage, High-Net-Worth und die deutsche Falle
Wann Sie in Georgien steuerlich ansässig werden, wie die High-Net-Worth-Route ohne 183 Tage funktioniert, und warum Georgien als Niedrigsteuerland für Deutsche eine eigene Falle birgt. Stand 2026.
Georgien ist steuerlich attraktiv, aber nur, wenn Sie auch wirklich ansässig werden. Und für Deutsche kommt ein zweiter Punkt dazu, der gern übersehen wird: Georgien ist ein Niedrigsteuerland, und genau das kann die deutsche Steuerpflicht über den Wegzug hinaus verlängern. Dieser Artikel erklärt beide Seiten.
Wann Sie in Georgien ansässig werden
Es gibt zwei Wege in die georgische Steueransässigkeit:
- Die 183-Tage-Regel: Wer sich innerhalb eines beliebigen Zwölf-Monats-Zeitraums 183 Tage oder mehr in Georgien aufhält, gilt als steuerlich ansässig (Art. 34 Steuergesetz). Der Zeitraum ist rollierend, nicht ans Kalenderjahr gebunden.
- Die High-Net-Worth-Route (ohne 183 Tage): Auch ohne die Tage erreichen kann man auf Antrag ansässig werden, wenn man entweder ein Vermögen von über 3 Mio. GEL oder ein Jahreseinkommen von über 200.000 GEL in den letzten drei Jahren nachweist. Seit April 2023 kommt eine zusätzliche Bedingung dazu: georgisches Vermögen von 500.000 USD und 25.000 GEL georgische Quelleneinkünfte. Der Status muss jährlich neu beantragt werden.
Georgien besteuert Ansässige territorial: Nur georgische Quelle wird besteuert, der reguläre Einkommensteuersatz beträgt 20 Prozent (für qualifizierende Einzelunternehmer greift stattdessen der 1-Prozent-Status). Auslandseinkünfte bleiben für Ansässige grundsätzlich frei. Der Haken ist derselbe wie überall: Arbeit, die Sie physisch in Georgien verrichten, ist georgische Quelle, auch bei ausländischen Kunden.
Die deutsche Falle: erweitert beschränkte Steuerpflicht
Hier wird es für Deutsche heikel. Georgien gilt aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerland. Wer dorthin wegzieht und weiterhin wesentliche Inlandsinteressen in Deutschland behält, kann unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach §2 AStG fallen: Deutschland besteuert dann bis zu zehn Jahre lang bestimmte deutsche Einkünfte weiter. Mehr dazu unter Erweitert beschränkte Steuerpflicht.
Immerhin besteht zwischen Deutschland und Georgien ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine echte doppelte Besteuerung in vielen Fällen vermeidet. Es ersetzt aber nicht den sauberen Wegzug: Wer Wohnung, Familie oder Geschäft in Deutschland behält, bleibt dort schnell weiter steuerpflichtig, ganz unabhängig von Georgien. Wie das funktioniert, steht unter Wo werde ich besteuert? und Die 183-Tage-Regel.
Daraus folgt die Reihenfolge: erst die deutsche Steuerpflicht sauber beenden (Wegzugsbesteuerung, Meldepflichten), dann georgische Ansässigkeit aufbauen.
Das Wichtigste in Kürze
- Georgische Ansässigkeit über 183 Tage im Zwölf-Monats-Zeitraum oder über die High-Net-Worth-Route (Vermögens-/Einkommensnachweis plus georgische Vermögensbedingung seit 2023).
- Besteuerung territorial, regulär 20 Prozent; für Einzelunternehmer der 1-Prozent-Status.
- Für Deutsche: Georgien ist Niedrigsteuerland, daher Risiko der erweitert beschränkten Steuerpflicht (§2 AStG), wenn Inlandsinteressen bleiben.
- Ein DBA Deutschland-Georgien besteht, ersetzt aber nicht den sauberen Wegzug.
Den Standort-Überblick gibt Georgien, den 1-Prozent-Status Der 1-Prozent-Status in Georgien.
Quellen
- PwC Worldwide Tax Summaries: Georgia (Steuerüberblick)
- Revenue Service of Georgia (Steuerbehörde)
Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung. Die Regeln ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihren Wegzug und Ihre Ansässigkeit vorab fachkundig prüfen.
Geschrieben von Chris Natterer
Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.