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Portugal als Wohnsitz: D7- und D8-Visum, Steuern und Staatsbürgerschaft im Überblick

Portugal als Wohnsitz: Aufenthalt, Steuern und Staatsbürgerschaft

Portugal nach den Reformen: NHR ist für Neuzuzügler ausgelaufen, das Golden Visa ohne Immobilien, und seit Mai 2026 dauert der Pass 7 Jahre (EU) bzw. 10 Jahre (Schweiz). D7, D8, Steuern und Einbürgerung aktuell erklärt. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 16. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

Portugal ist seit Jahren das beliebteste europäische Ziel für DACH-Auswanderer mit Auslandseinkommen: EU-Land, mildes Klima, gute Infrastruktur, und lange der Ruf eines steuerlichen Sonderwegs. Genau dieser Ruf ist veraltet. In den letzten beiden Jahren hat Portugal die drei Dinge umgebaut, die das Land attraktiv gemacht haben: die NHR-Steuerregel, das Golden Visa und das Staatsbürgerschaftsrecht. Dieser Beitrag beschreibt den aktuellen Stand für jemanden, der online oder aus dem Ausland verdient, in Portugal keinen lokalen Job sucht, aber länger bleiben will.

Das Thema bewegt sich schnell, deshalb hier mit Datum: Stand ist Juni 2026, und die wichtigsten Änderungen sind erst Wochen alt.

Wohnsitz und Base

Wer nach Portugal geht, landet meist in Lissabon, Porto, an der Algarve oder auf Madeira. Lissabon und Porto sind die Zentren für ortsunabhängig Arbeitende mit Coworking und Community, dafür mit spürbar gestiegenen Mieten. Die Algarve ist klassisch bei Ruheständlern und Teilzeit-Residenten, Madeira hat sich eine kleine Digital-Nomad-Szene aufgebaut.

Praktisch brauchen Sie für fast alles eine portugiesische Steuernummer (NIF) und ein lokales Konto. Beides ist früh zu klären, oft schon für den Mietvertrag.

Aufenthalt: länger bleiben mit Auslandseinkommen

Für jemanden mit Auslands- oder Online-Einkommen ohne portugiesischen Arbeitsvertrag sind zwei Visa relevant, dazu das umgebaute Golden Visa:

  • D7 (Einkommen aus eigenen Mitteln): gedacht für stabile, regelmäßige passive Einkünfte, also Rente, Mieten, Dividenden, Zinsen, Lizenzen. Mindesteinkommen 2026 rund 11.040 Euro pro Jahr für eine Einzelperson (das Zwölffache des Mindestlohns), plus Aufschläge für Familienangehörige. Erst eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung, dann um drei Jahre verlängerbar.
  • D8 (Digital-Nomad-Visum, seit Oktober 2022): für Angestellte eines ausländischen Arbeitgebers oder Selbstständige mit überwiegend ausländischen Kunden, also das typische DACH-Online-Profil. Einkommensschwelle 2026 rund 3.680 Euro pro Monat (das Vierfache des Mindestlohns). Es gibt zwei Varianten: eine kurzfristige Variante bis zu einem Jahr (führt nicht zum Daueraufenthalt) und eine Aufenthalts-Variante, die auf eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung hinausläuft und für Daueraufenthalt und Pass zählt. Achten Sie auf die richtige Variante, das ist der häufigste Fehler.
  • Golden Visa (ARI): seit Oktober 2023 ohne Immobilien. Die früheren Immobilienrouten (und immobiliennahe Fonds) sind gestrichen. Übrig bleiben vor allem die Zeichnung eines regulierten Investmentfonds ab 500.000 Euro, die Schaffung von zehn Arbeitsplätzen, Kapital in Forschung und Entwicklung oder Kultur-Spenden ab 200.000 bis 250.000 Euro. Der Vorteil bleibt die sehr geringe Anwesenheitspflicht, der Nachteil ist, dass der Weg zum Pass durch die neue Einbürgerungsfrist deutlich länger geworden ist (dazu unten).

Die Unterscheidung, die steuerlich zählt: Sobald Sie tatsächlich in Portugal leben, werden Sie dort in aller Regel steuerlich ansässig, unabhängig davon, über welches Visum Sie gekommen sind.

Steuerliche Ansässigkeit

Portugal besteuert steuerlich Ansässige auf ihr weltweites Einkommen. Der progressive Einkommensteuertarif (IRS) reicht 2026 bis 48 Prozent, dazu kommt ab 80.000 Euro ein Solidaritätszuschlag von 2,5 bis 5 Prozent, sodass der Spitzensatz effektiv bei rund 53 Prozent liegt. Portugal ist damit, anders als sein Ruf, kein Niedrigsteuerland. Steuerlich ansässig sind Sie, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land sind oder hier eine Wohnung als gewöhnlichen Aufenthalt halten.

Anders als bei außereuropäischen Zielen greift hier kein Praxis-Spielraum nach unten: Portugal ist ein EU-Land mit funktionierender Steuerverwaltung. Was im Tarif steht, gilt im Wesentlichen auch.

NHR ist für Neuzuzügler ausgelaufen

Der Ruf Portugals als Steueroase beruhte fast vollständig auf dem NHR-Status (Non-Habitual Resident), der zehn Jahre lang weite Teile des Auslandseinkommens und ausländische Renten begünstigte. Dieser Status ist für Neuzuzügler seit dem 1. Januar 2024 geschlossen. Wer bis Ende 2024 unter eng definierten Übergangsregeln bereits ansässig war, kann ihn noch nutzen, und laufende NHR-Status bleiben bis zum Ende ihrer zehn Jahre erhalten. Für jemanden, der 2026 nach Portugal zieht, ist NHR aber keine Option mehr.

IFICI: der Nachfolger, aber viel enger

An die Stelle des NHR ist die Regelung IFICI getreten (manchmal “NHR 2.0” genannt). Sie gewährt einen pauschalen Satz von 20 Prozent auf begünstigtes portugiesisches Erwerbseinkommen und befreit die meisten ausländischen Einkünfte, das aber nur für einen eng umrissenen Kreis: Forschung und Hochschullehre, qualifizierte Tätigkeiten in Unternehmen aus Innovationsbranchen, Beschäftigte und Organmitglieder zertifizierter Start-ups sowie bestimmte Tätigkeiten auf den Azoren und Madeira. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie in den letzten fünf Jahren nicht in Portugal steuerlich ansässig waren.

Wichtig für die Erwartung: IFICI ist kein Ersatz des alten NHR für den typischen Fall. Eine Ruheständlerin mit Auslandsrente oder ein allgemeiner Online-Selbstständiger fallen in der Regel nicht darunter. Wer prüfen will, ob die eigene Tätigkeit qualifiziert, braucht eine fachkundige Einschätzung vor Ort.

Doppelbesteuerung: hier entspannt

Anders als etwa Brasilien hat Portugal mit allen drei DACH-Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland, Österreich und die Schweiz je ein eigenes, in Kraft. Eine doppelte Besteuerung wird also vertraglich aufgeteilt. Wie diese Aufteilung grundsätzlich funktioniert, steht unter Doppelbesteuerungsabkommen.

Trotzdem gilt die saubere Reihenfolge: erst die Steuerpflicht im Heimatland sauber beenden (Wegzugsbesteuerung, Meldepflichten), dann in Portugal ankommen. Wann Sie trotz Wegzug im Heimatland steuerpflichtig bleiben, steht unter Wo werde ich besteuert? und Die 183-Tage-Regel.

Staatsbürgerschaft: seit Mai 2026 neue Fristen

Hier liegt die jüngste und folgenreichste Änderung. Portugal galt lange als der schnellste EU-Pass, weil die Einbürgerung schon nach fünf Jahren möglich war. Das gilt seit dem 19. Mai 2026 nicht mehr. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist in Kraft und verlängert die nötige Aufenthaltsdauer deutlich, und hier kommt es darauf an, aus welchem Land Sie stammen:

  • Deutsche und Österreicher (EU-Bürger): 7 Jahre legaler Aufenthalt.
  • Schweizer (Nicht-EU): 10 Jahre.

Dazu kommen zwei wichtige Punkte: Die Frist zählt jetzt ab Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung, nicht mehr ab Antragstellung, was bei den bekannten Bearbeitungsstaus zusätzliche Zeit kostet. Und Anträge, die vor dem 19. Mai 2026 förmlich eingereicht wurden, laufen noch nach der alten Fünf-Jahres-Regel. Sprachnachweis bleibt A2 Portugiesisch; das neue Gesetz ergänzt einen Integrations- beziehungsweise Staatskundeteil, dessen genaue Ausgestaltung noch in Arbeit ist.

Beim zweiten Pass kommt es auf Ihr Heimatland an, und hier unterscheidet sich DACH deutlich:

  • Portugal erlaubt Mehrstaatigkeit.
  • Deutschland erlaubt sie seit der Reform vom 27. Juni 2024 ebenfalls, der portugiesische Pass ist also ohne Verlust des deutschen erreichbar.
  • Österreich ist der kritische Fall: Wer ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert in der Regel die österreichische. Das gehört vorab geklärt.
  • Die Schweiz erlaubt Mehrstaatigkeit.

Den größeren Überblick zum Thema gibt der Beitrag Zweite Staatsbürgerschaft.

Daueraufenthalt als realistischer Zwischenschritt

Weil der Pass jetzt sieben bis zehn Jahre entfernt ist, rückt der Daueraufenthalt nach fünf Jahren in den Vordergrund. Er ist unverändert geblieben, gibt ein stabiles, dauerhaftes Aufenthaltsrecht und ist für viele der eigentliche praktische Anker, lange bevor die Staatsbürgerschaft überhaupt zur Debatte steht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Portugal besteuert Ansässige auf das Welteinkommen, progressiv bis 48 Prozent, mit Zuschlag effektiv bis rund 53 Prozent. Kein Niedrigsteuerland.
  • NHR ist für Neuzuzügler seit 2024 geschlossen. Der Nachfolger IFICI ist eng (Forschung, Innovation, Start-ups) und passt für den typischen Auswanderer meist nicht.
  • Aufenthalt für Auslandseinkommen: D7 (passive Einkünfte, ab ~11.040 Euro/Jahr) oder D8 (Online-Einkommen, ab ~3.680 Euro/Monat). Golden Visa nur noch ohne Immobilien.
  • Staatsbürgerschaft seit Mai 2026: 7 Jahre für Deutsche und Österreicher, 10 Jahre für Schweizer, Frist ab Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung.
  • Mehrstaatigkeit: Portugal, Deutschland und die Schweiz ja; Österreich nur mit vorheriger Beibehaltungsgenehmigung.
  • Mit allen drei DACH-Ländern besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Wer den Wegzug grundsätzlich angeht, findet die Grundlagen im Bereich Steuern & Wegzug. Wer ein reines Niedrigsteuer-Ziel sucht, ist mit Portugal nicht richtig und schaut eher auf Länder mit Territorialprinzip wie Paraguay.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gerade in Portugal ändern sich die Regeln derzeit schnell und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie Aufenthalt und Steuer vor einer Entscheidung von einem lokalen Fachmann prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.