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Bausteine der Wegzugsbesteuerung: Steuerbescheid nach § 6 AStG, GmbH-Anteile, fiktiver Verkauf und Wegzug ins Ausland in sieben Raten

Trifft mich die Wegzugsbesteuerung? Einfach erklärt

Was die Wegzugsbesteuerung ist, wen sie betrifft, was sie kostet und welche legalen Optionen es gibt. In einfacher Sprache erklärt, mit Paragraphen und Quellen für die Details. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 4. Juni 2026 · 8 Min. Lesezeit

Die Wegzugsbesteuerung gehört zu den Themen, vor denen viele Auswanderer Angst haben, ohne genau zu wissen, worum es eigentlich geht. Dieser Artikel erklärt das von Grund auf: erst ganz einfach, was die Wegzugsbesteuerung ist, dann Schritt für Schritt die Details, die Kosten und die Möglichkeiten, damit umzugehen.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung ist eine Steuer, die fällig werden kann, wenn jemand, der in Deutschland lebt oder steuerpflichtig ist, dauerhaft ins Ausland zieht. Sie trifft nicht jeden, der auswandert. Sie trifft vor allem Menschen, die einen Anteil an einer Firma besitzen, zum Beispiel an einer GmbH.

Der Gedanke dahinter ist einfach. Wenn Ihre Firma über die Jahre an Wert gewonnen hat und Sie Deutschland verlassen, will der Staat diesen Wertzuwachs noch ein letztes Mal besteuern, bevor Sie weg sind. Das Unangenehme daran: Sie sollen diese Steuer zahlen, obwohl Sie Ihre Firma gar nicht verkauft haben. Steuerlich wird einfach so getan, als hätten Sie am Tag Ihres Wegzugs verkauft. Sie bekommen also kein Geld, aber eine Rechnung.

Kurz gesagt: Die Wegzugsbesteuerung ist das, was Deutschland Ihnen in Rechnung stellt, wenn Sie mit einer wertvollen Firmenbeteiligung das Land verlassen.

Ein Beispiel

Sagen wir, Sie haben vor zehn Jahren eine GmbH gegründet, mit 25.000 Euro Stammkapital. Das Geschäft lief gut, heute ist die Firma eine Million Euro wert. Jetzt wollen Sie nach Dubai ziehen und dort leben.

In dem Moment, in dem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, tut das Finanzamt so, als hätten Sie Ihre Anteile für eine Million verkauft. Der Wertzuwachs von rund 975.000 Euro wird besteuert, als wäre er Ihnen gerade zugeflossen. Es gibt aber keinen Käufer und kein Geld. Genau das ist das Kernproblem der Wegzugsbesteuerung: Sie zahlen auf einen Gewinn, den Sie nie in der Hand hatten.

Die gute Nachricht: sie trifft längst nicht jeden

Bevor wir in die Details gehen, die Entwarnung für viele: Die Wegzugsbesteuerung hängt an Firmenanteilen. Wenn Sie keine haben, ist das Thema für Sie erledigt.

Nicht betroffen ist in der Regel, wer beim Wegzug nur folgendes besitzt:

  • Aktien-ETFs, einzelne Aktien mit einem kleinen Anteil, Krypto, Immobilien oder einfach Geld auf dem Konto.
  • Ein Einzelunternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit ohne eigene Firma im rechtlichen Sinne. Dafür gibt es zwar andere steuerliche Regeln beim Wegzug, aber nicht die Wegzugsbesteuerung, um die es hier geht.

Die Wegzugsbesteuerung wird also erst dann relevant, wenn Sie eine nennenswerte Beteiligung an einer Firma wie einer GmbH oder AG halten.

Wen sie konkret betrifft

Damit die Wegzugsbesteuerung greift, müssen drei Dinge zusammenkommen:

  1. Sie sind eine Privatperson.
  2. Sie halten mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft. Kapitalgesellschaft ist der Sammelbegriff für Firmen wie die GmbH oder die AG, auch für vergleichbare Firmen im Ausland.
  3. Sie waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland steuerpflichtig und geben diese Steuerpflicht jetzt auf, indem Sie wegziehen.

Wenn auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, greift die Wegzugsbesteuerung nicht. Wer zum Beispiel nur 0,5 Prozent an einer AG hält oder erst seit drei Jahren in Deutschland lebt, ist nicht betroffen.

Wo das im Gesetz steht

Geregelt ist das Ganze in Paragraf 6 des Außensteuergesetzes (AStG). Die 1-Prozent-Grenze kommt aus Paragraf 17 Einkommensteuergesetz.

Das Gesetz nennt drei Situationen, die die Steuer auslösen:

  1. Sie geben Ihren Wohnsitz in Deutschland auf und ziehen weg. Das ist der klassische Fall.
  2. Sie verschenken oder vererben Ihre Anteile an jemanden, der nicht in Deutschland steuerpflichtig ist.
  3. Deutschland verliert aus anderen Gründen das Recht, Ihre Anteile zu besteuern, etwa weil sich durch ein Abkommen mit dem neuen Wohnsitzland die Zuständigkeit verschiebt.

Eine Sache wird oft verwechselt: Die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 ist nicht dasselbe wie die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach Paragraf 2 AStG. Paragraf 6 besteuert einmalig den Wert Ihrer Anteile beim Wegzug. Paragraf 2 sorgt dafür, dass Sie nach dem Wegzug noch bis zu zehn Jahre lang bestimmte deutsche Einkünfte versteuern, wenn Sie in ein Niedrigsteuerland ziehen. Beides kann zusammen auftreten, ist aber rechtlich getrennt.

Was sie kostet

Besteuert wird der Wert Ihrer Anteile am Tag des Wegzugs, abzüglich dessen, was Sie ursprünglich investiert haben. Auf diesen Gewinn gilt das sogenannte Teileinkünfteverfahren. Das bedeutet, nur 60 Prozent des Gewinns werden besteuert, und zwar mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Unterm Strich landen Sie grob bei 26 bis 30 Prozent des Wertzuwachses.

Zwei Dinge machen das in der Praxis schmerzhaft. Erstens haben Sie, wie im Beispiel oben, oft kein Geld aus einem Verkauf, mit dem Sie die Steuer bezahlen könnten. Zweitens wird der Wert einer ertragsstarken GmbH meist über ein vereinfachtes Verfahren geschätzt, das schnell zu sehr hohen Werten führt.

Was sich 2022 und 2025 geändert hat

Bis Ende 2021 konnte man die Steuer bei einem Wegzug innerhalb der EU unbegrenzt und zinslos stunden, also auf später verschieben. Das ist seit 2022 vorbei. Heute können Sie die Steuer auf Antrag in sieben Jahresraten zahlen, zinslos, aber meist nur gegen eine Sicherheit (Paragraf 6 Absatz 4 AStG). Verkaufen Sie die Anteile vorher oder schütten größere Beträge aus, wird der Rest sofort fällig.

Es gibt weiterhin eine Rückkehrregelung. Ziehen Sie nur vorübergehend weg und kommen innerhalb von sieben Jahren zurück (verlängerbar auf bis zu zwölf), entfällt die Steuer rückwirkend. Das setzt aber voraus, dass die Rückkehr von Anfang an ernsthaft geplant ist und Sie die Anteile in der Zwischenzeit nicht verkaufen.

Seit 2025 wurde der Anwendungsbereich erweitert. Über das Jahressteuergesetz 2024 fallen jetzt auch große Anteile an Investmentfonds im Privatvermögen darunter, ab 1 Prozent am Fonds oder ab 500.000 Euro Anschaffungskosten.

Für den Sonderfall Schweiz hat der Bundesfinanzhof 2023 entschieden, dass dort dauerhaft und zinslos gestundet werden muss. Das gilt aber nur für die Schweiz wegen eines besonderen Abkommens und ist keine allgemeine Entwarnung.

Welche Optionen Sie haben

Eines gleich vorweg, damit keine falschen Hoffnungen entstehen: Es gibt keinen Trick, mit dem man eine bereits wertvolle Firmenbeteiligung steuerfrei aus Deutschland herausholt. Wer das verspricht, verkauft Ihnen vor allem ein Risiko. Sinnvoll ist vor allem, früh zu planen, bevor der große Wert entsteht, und die gesetzlichen Spielräume sauber zu nutzen. Die üblichen Wege, jeweils mit ihren Grenzen:

  • In sieben Raten zahlen. Der gesetzliche Normalfall. Das vermeidet die Steuer nicht, verteilt sie aber zinslos über sieben Jahre.
  • Die Rückkehrregelung nutzen. Funktioniert nur, wenn die Rückkehr wirklich geplant und nachweisbar ist. Eine vorgeschobene Rückkehrabsicht hält einer Prüfung nicht stand.
  • Früh gehen oder unter 1 Prozent bleiben. Wer auswandert, bevor die Firma viel wert ist, oder wer unter der 1-Prozent-Grenze bleibt, ist nicht betroffen. Das geht nur vorausschauend, nicht im Nachhinein.
  • Die GmbH in eine GmbH & Co. KG umwandeln. Die Wegzugsbesteuerung trifft nur Kapitalgesellschaften, nicht diese Mischform. Das wird oft als Lösung verkauft, schiebt das Problem aber nur woanders hin: Bleibt in Deutschland kein echter Betrieb zurück, fällt beim Wegzug eine andere Steuer an. Kein Selbstläufer.
  • Anteile vorher übertragen. Anteile an Familie oder Treuhänder zu geben, kann Schenkungsteuer auslösen, und bei einer Übertragung ins Ausland greift die Wegzugsbesteuerung sogar direkt. Solche Konstruktionen prüft das Finanzamt genau.
  • Familienstiftung oder Holding. Große, aufwendige Gestaltungen mit eigenen steuerlichen Folgen, kein einfacher Hebel.
  • Vor dem Wegzug auflösen. Wer die Firma im Ausland ohnehin nicht weiterführt, kann sie auflösen. Dann zahlt man auf den echten Gewinn statt auf einen fiktiven. Nur sinnvoll, wenn das Geschäft endet.

Welcher Weg für Sie passt, hängt von Ihrem Fall ab. Das hier ist eine Orientierung, keine konkrete Empfehlung.

Lässt sich die Wegzugsbesteuerung über eine Auslandsfirma aushebeln?

Eine Frage kommt fast immer: Kann man die Wegzugsbesteuerung umgehen, indem man rechtzeitig eine Firma im Ausland gründet oder sein Geschäft dorthin verlagert? Zum Beispiel über eine US-LLC, eine Limited in Zypern oder eine OÜ in Estland. Die Antwort lautet: so wie sich das viele erhoffen, nicht.

Dafür gibt es zwei Gründe.

Erstens hängt die Wegzugsbesteuerung an Ihren bestehenden GmbH- oder AG-Anteilen. Eine neue Firma im Ausland lässt diese Anteile nicht verschwinden. Bringen Sie Ihre GmbH-Anteile in eine ausländische Holding ein, bleiben es Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die Steuer fällt trotzdem an, und die Einbringung selbst kann sogar zusätzlich Steuer auslösen.

Zweitens nützt Ihnen eine Auslandsfirma steuerlich wenig, solange Sie noch in Deutschland steuerpflichtig sind. Führen Sie eine ausländische Firma in Wahrheit von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus, dann sitzt sie steuerlich weiter in Deutschland und ihre Gewinne werden hier besteuert. Je nach Konstruktion kommen noch weitere Probleme dazu. Vor dem Wegzug bringt Ihnen eine Auslandsfirma also eher Ärger als Vorteile.

Sinnvoll wird eine ausländische Struktur erst, wenn Sie Ihren Wohnsitz und Ihre Steuerpflicht in Deutschland tatsächlich beendet haben und die Firma nicht mehr aus Deutschland gesteuert wird. Deshalb ist die Reihenfolge entscheidend: erst der saubere Wegzug, dann die neue Struktur. Welche Rechtsform und welches Land danach passen, hängt allein davon ab, wo Sie leben und was Sie tun.

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Das Wichtigste in Kürze

Bevor Sie sich über die Wegzugsbesteuerung Sorgen machen, beantworten Sie eine einzige Frage: Halten Sie mindestens 1 Prozent an einer GmbH, AG oder vergleichbaren Firma? Wenn nein, ist das Thema für Sie erledigt. Wenn ja, geht es um Planung, Timing und die richtige Reihenfolge, nicht um Panik.

Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ist keine Steuerberatung. Die Wegzugsbesteuerung hängt stark vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihren konkreten Fall von einem Steuerberater prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.