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Bausteine des Wohnsitzes Malta: eResidence-Karte, Non-Dom-Remittance-Basis, 5.000-Euro-Mindeststeuer, 15-Prozent-Status und EU-Flagge

Malta als Wohnsitz: Non-Dom, Remittance und der 15-Prozent-Status

Malta für Privatpersonen mit Auslandseinkommen: die Non-Dom-Remittance-Basis, die 5.000-Euro-Mindeststeuer, der 15-Prozent-Status und was Deutsche vorher klären müssen. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 20. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

Dieser Artikel erklärt Malta als Wohnsitz für eine Privatperson mit Auslandseinkommen: die beiden Steuermodelle, die das Land bietet, was wirklich steuerfrei bleibt und was nicht, wie Sie als DACH-Bürger überhaupt dorthin ziehen, und welche Punkte Sie vorher klären müssen. Es geht um Sie als Mensch, der nach Malta zieht und von seinen Einkünften lebt, nicht um die maltesische Firma.

Zwei Modelle, nicht eines

Malta ist anders als Zypern, weil es für Zuwanderer zwei verschiedene Wege gibt, und die werden oft verwechselt.

  1. Die Non-Dom-Remittance-Basis. Der Standardzustand für jemanden, der in Malta ansässig, aber nicht dort beheimatet ist. Auslandseinkommen ist nur steuerpflichtig, soweit Sie es nach Malta holen.
  2. Der 15-Prozent-Status (The Residence Programme, TRP). Ein freiwilliges Sonderprogramm: 15% Pauschalsatz auf nach Malta überwiesenes Auslandseinkommen, dafür eine höhere Mindeststeuer und eine Immobilienauflage.

Beide bauen auf demselben Grundgedanken auf, der Remittance-Basis. Was dahintersteckt und wie Malta in die größere Landschaft passt, steht im Überblick zum Non-Dom-Status. Hier geht es um die maltesische Umsetzung.

Modell 1: die Non-Dom-Remittance-Basis

Wer in Malta ansässig, aber nicht domiziliert ist, wird nach einer einfachen Logik besteuert:

  • Maltesisches Einkommen wird voll besteuert.
  • Ausländisches Einkommen wird nur besteuert, soweit Sie es nach Malta überweisen.
  • Ausländische Kapitalgewinne sind gar nicht steuerpflichtig, selbst wenn Sie sie nach Malta holen.

Das ist der Kern: Lassen Sie ausländische Erträge im Ausland, fallen sie in Malta nicht an. Und Veräußerungsgewinne aus dem Ausland sind ohnehin frei.

Die 5.000-Euro-Mindeststeuer

Ganz ohne Steuer geht es aber nicht. Wer als Non-Dom mindestens 35.000 Euro Auslandseinkommen im Jahr hat, das nicht vollständig nach Malta überwiesen wird, zahlt eine Mindeststeuer von 5.000 Euro pro Jahr. Bereits in Malta einbehaltene Steuer wird darauf angerechnet, berechnet wird der Betrag vor Anrechnung eines Doppelbesteuerungsabkommens. Die 5.000 Euro sind also eine Untergrenze, kein Aufschlag obendrauf.

Damit ist klar: Malta ist für eine Privatperson nicht “steuerfrei”, sondern “remittance-begrenzt mit einem Boden von 5.000 Euro”. Für viele ist das trotzdem attraktiv, gerade wenn das Auslandseinkommen deutlich über der Schwelle liegt.

Ein Beispiel

Sagen wir, Sie haben Deutschland sauber verlassen und ziehen nach Malta. Sie beziehen 120.000 Euro Dividenden aus einer ausländischen Beteiligung und leben in Malta von 50.000 Euro davon, der Rest bleibt auf einem Konto im Ausland.

Überwiesen und damit grundsätzlich steuerbar sind die 50.000 Euro. Über die Mindeststeuer-Mechanik landen Sie bei einer maltesischen Steuer, die sich an den 5.000 Euro orientiert, sobald die Voraussetzungen greifen. Die 70.000 Euro, die im Ausland bleiben, lösen in Malta keine Steuer aus. Hätten Sie stattdessen eine ausländische Beteiligung mit Gewinn verkauft und das Geld nach Malta geholt, wäre dieser Kapitalgewinn in Malta steuerfrei.

Modell 2: der 15-Prozent-Status (TRP)

Wer es planbarer mag, kann den Sonderstatus The Residence Programme (TRP) beantragen. Er ist die Variante für EU-, EWR- und Schweizer Bürger und damit der für DACH-Leser passende Sonderstatus. Die Eckdaten:

  • 15% Pauschalsatz auf nach Malta überwiesenes Auslandseinkommen.
  • Mindeststeuer 15.000 Euro pro Jahr.
  • Eine Immobilienauflage: Kauf ab 275.000 Euro (niedriger in bestimmten Gegenden und auf Gozo) oder Miete ab 9.600 Euro im Jahr.
  • Keine maltesische Beschäftigung.

Das gleichnamige Programm für Nicht-EU-Bürger heißt Global Residence Programme (GRP) und hat dieselben 15% und 15.000 Euro. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist aber das TRP der richtige Weg.

Der 15-Prozent-Status lohnt sich vor allem, wenn Sie ohnehin viel nach Malta überweisen und Planungssicherheit über einen festen Satz wollen. Wer dagegen den Großteil seines Auslandseinkommens im Ausland belässt, fährt mit der reinen Non-Dom-Basis und ihrer niedrigeren Mindeststeuer oft besser.

Was sonst besteuert wird

Unabhängig vom Modell gilt: Einkommen aus einer Tätigkeit in Malta wird mit der normalen maltesischen Einkommensteuer belastet, progressiv bis 35% (der Spitzensatz greift oberhalb von 60.000 Euro). Der steuerfreie Grundbetrag liegt bei rund 12.000 Euro für Alleinstehende und etwa 15.000 Euro für Verheiratete. Für die typische Lesersituation, also Einkünfte aus dem Ausland statt aus einem maltesischen Job, ist dieser Teil meist zweitrangig.

Wie Sie ansässig werden, und der Aufenthalt

Steuerlich nützt Ihnen das alles nur, wenn Sie auch wirklich in Malta ansässig sind und sich dort anmelden. Für DACH-Bürger ist der Aufenthalt der einfachere Teil.

  • Deutsche und Österreicher sind EU-Bürger mit Freizügigkeit. Wer länger als drei Monate in Malta lebt, registriert seinen Aufenthalt bei der Behörde Identità und erhält ein eResidence-Dokument. Für EU-Bürger ist das gebührenfrei und dauert in der Regel wenige Wochen.
  • Schweizer fallen unter das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und werden dabei wie EU-Bürger behandelt.

Die investitionsbasierten Programme, die man im Zusammenhang mit Malta oft liest, das Malta Permanent Residence Programme (MPRP) und der Nomad Residence Permit, gelten ausdrücklich nur für Nicht-EU-Bürger. Für die meisten Leser dieses Beitrags sind sie also gar nicht der Weg. Der Aufwand liegt nicht im Aufenthaltsrecht, sondern in der sauberen steuerlichen Seite.

Was Deutsche, Österreicher und Schweizer vorher klären müssen

Ein maltesischer Status bringt steuerlich nichts, solange Sie im Heimatland noch ansässig sind. Solange Sie dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt behalten, bleiben Sie unbeschränkt steuerpflichtig auf Ihr weltweites Einkommen. Die Reihenfolge ist fest: zuerst die Steuerpflicht im Heimatland sauber beenden, dann Malta nutzen. Welche Fehler dabei teuer werden, steht im Beitrag zu den häufigsten Fehlern beim Beenden der Steuerpflicht.

Für Deutsche kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Außensteuergesetz hinzu. Wer in ein steuerlich günstiges Land zieht und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug auf einen erweiterten Einkünftekatalog steuerpflichtig bleiben. Gerade ein niedrig besteuertes Remittance- oder 15-Prozent-Setup kann diese Frage auslösen. Die Details stehen im Beitrag zur erweitert beschränkten Steuerpflicht. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Wegzugsregeln.

Immerhin: Alle drei DACH-Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta. Die Besteuerungsrechte sind also abkommensrechtlich verteilt.

Ehrliche Hinweise aus der Praxis

Malta klingt auf dem Papier einfacher, als es vor Ort ist. Drei Punkte, die oft zu kurz kommen:

  • Remittance ist Auslegungssache. Das maltesische Recht hat kaum starre Detailregeln dazu, was als “Überweisung nach Malta” gilt. In der Praxis funktioniert das nur sauber, wenn Sie von Anfang an getrennte Konten führen und Kapital von laufendem Einkommen trennen. Das ist ein Fall für einen maltesischen Steuerberater, nicht für Eigenbau.
  • Banking ist zäh. Eine maltesische Kontoeröffnung ist für Neuankömmlinge bekannt langsam und KYC-streng. Rechnen Sie mit Wochen bis Monaten und vielen Nachweisen.
  • Die Programmbeträge ändern sich. Die Schwellen für MPRP und die Sonderstatus stehen in nachgelagerten Verordnungen und wurden zuletzt 2024 und 2025 angepasst. Verlassen Sie sich vor einem Schritt auf den tagesaktuellen Stand, nicht auf eine ältere Übersicht.

Malta persönlich oder als Firmenstandort?

Dieser Beitrag behandelt Malta als Wohnsitz für eine Privatperson. Viele kennen Malta aber vor allem über die Firma, also das System, in dem die Körperschaftsteuer von 35% durch eine Erstattung von 6/7 an die Anteilseigner auf effektiv rund 5% sinkt. Das ist ein eigenes Thema mit eigenen Voraussetzungen und sollte nicht mit Ihrer persönlichen Steuerlage vermischt werden. Eine maltesische Firma allein macht Sie persönlich nicht steuerfrei; die persönliche Seite hängt an Ihrer Ansässigkeit und am gewählten Modell.

Wer Malta mit Zypern vergleicht: Zypern stellt Auslandsdividenden und -zinsen für Non-Doms ganz frei, ohne Remittance-Buchführung. Die Einordnung dazu steht im Beitrag zu Zypern Non-Dom.

Das Wichtigste in Kürze

  • Malta bietet zwei Wege: die Non-Dom-Remittance-Basis (Auslandseinkommen nur bei Überweisung steuerbar, ausländische Kapitalgewinne frei) und den 15-Prozent-Status TRP (fester Satz auf überwiesenes Auslandseinkommen, Mindeststeuer 15.000 Euro).
  • Die Non-Dom-Basis hat eine Mindeststeuer von 5.000 Euro ab 35.000 Euro nicht voll überwiesenem Auslandseinkommen. Malta ist also nicht steuerfrei, sondern remittance-begrenzt mit Boden.
  • Für DACH-Bürger ist der Aufenthalt einfach (EU- und Schweizer Freizügigkeit, Anmeldung bei Identità). Die Investitionsprogramme gelten nur für Nicht-EU-Bürger.
  • Der Aufwand liegt auf der Steuerseite: erst sauber wegziehen, als Deutscher § 2 AStG prüfen, und das Remittance-Setup mit einem lokalen Berater sauber aufsetzen.

Wenn Malta für Sie infrage kommt, ist die erste Frage nicht das Modell, sondern die richtige Reihenfolge des Wegzugs und welches der beiden Modelle zu Ihrem Einkommensprofil passt. Genau das klären wir in einem Beratungsgespräch, bevor Sie sich festlegen.

Quellen

Dieser Artikel ist eine sachliche Einordnung und keine Steuerberatung. Die Regeln zu Ansässigkeit, Remittance und den Sonderprogrammen können sich ändern, und Ihr Heimatland kann eigene Regeln anwenden. Lassen Sie Ihren konkreten Fall vor und nach dem Wegzug von einem Fachmann prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.