Zypern Non-Dom: persönlicher Status, 60-Tage-Regel und 0% auf Dividenden
Der persönliche Non-Dom-Status in Zypern: 0% auf weltweite Dividenden und Zinsen, die 60-Tage-Regel, GESY-Beiträge und was Deutsche vorher klären müssen. Stand 2026.
Dieser Artikel erklärt den persönlichen Non-Dom-Status in Zypern: was er für Sie als Privatperson bedeutet, wie Sie überhaupt steuerlich ansässig werden, was wirklich steuerfrei ist und was nicht, und welche Punkte Deutsche, Österreicher und Schweizer vorher klären müssen. Es geht hier nicht um die zyprische Firma, sondern um Sie als Mensch, der nach Zypern zieht und dort von seinen Einkünften lebt.
Was der Non-Dom-Status persönlich bedeutet
Zypern unterscheidet wie der ganze englische Rechtskreis zwischen Wohnsitz und Domizil. Sie können in Zypern leben und steuerlich ansässig sein, ohne dort ein Domizil zu haben. Genau dieser Zustand, ansässig aber nicht domiziliert, ist der Non-Dom-Status. Was dahinter steckt, erklärt der Überblick zum Non-Dom-Status; hier geht es um die zyprische Umsetzung.
Der praktische Kern für eine Privatperson ist einfach: Als Non-Dom zahlen Sie in Zypern 0% auf Ihre weltweiten Dividenden und Zinsen. Das ist der Punkt, der Zypern für Menschen attraktiv macht, die hauptsächlich von Ausschüttungen und Kapitalerträgen leben.
Den Non-Dom-Status haben Sie, solange Sie kein zyprisches Domizil von Geburt an haben und noch nicht zu lange dort leben. Konkret werden Sie erst dann “deemed domiciled”, wenn Sie in 17 der letzten 20 Jahre in Zypern steuerlich ansässig waren. Bis dahin gilt der Non-Dom-Status, also für die meisten Zuwanderer viele Jahre lang.
Ein Beispiel
Sagen wir, Sie haben Deutschland sauber verlassen und ziehen nach Limassol. Sie leben von 90.000 Euro Dividenden im Jahr aus einer ausländischen Beteiligung und aus Ihrem Wertpapierdepot.
Als zyprischer Non-Dom zahlen Sie auf diese 90.000 Euro keine zyprische Einkommensteuer und keine Sonderverteidigungsabgabe. Was bleibt, ist ein Beitrag zum staatlichen Gesundheitssystem GESY, dazu gleich mehr. Auf Dividenden und Zinsen ist die Belastung also sehr niedrig, und das ist in Zypern die geltende Rechtslage, kein Graubereich.
Was steuerfrei ist und was nicht
Der Non-Dom-Vorteil ist konkret, aber nicht unbegrenzt. Es lohnt sich, die Kategorien sauber zu trennen.
Steuerfrei für den Non-Dom in Zypern:
- Dividenden, weltweit. Sie unterliegen weder der zyprischen Einkommensteuer noch der Sonderverteidigungsabgabe.
- Zinsen, weltweit, nach derselben Logik.
- Kursgewinne aus Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Fondsanteile). Zypern erhebt darauf keine Kapitalertragsteuer.
Nicht steuerfrei:
- Arbeitseinkommen aus einer Tätigkeit in Zypern wird normal mit der zyprischen Einkommensteuer belastet, progressiv bis 35%.
- Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien in Zypern unterliegen der zyprischen Capital Gains Tax. Gewinne aus Wertpapieren dagegen nicht.
- GESY fällt auch für Non-Doms an.
Die 2026 in Kraft getretene zyprische Steuerreform hat den Satz der Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden für domizilierte Einwohner von 17% auf 5% gesenkt. Für Non-Doms bleibt es bei 0%. Die Aussage “Zypern besteuert Dividenden jetzt mit 5%” betrifft also nicht Sie, solange Sie Non-Dom sind.
GESY: der Beitrag, der bleibt
Auch als Non-Dom zahlen Sie in das nationale Gesundheitssystem GESY ein, mit 2,65% auf Ihre Einkünfte, einschließlich Dividenden. Wichtig ist die Obergrenze: GESY wird nur auf bis zu 180.000 Euro Jahreseinkommen erhoben. Damit liegt der maximale GESY-Beitrag bei rund 4.770 Euro pro Jahr, unabhängig davon, wie viel Sie darüber hinaus verdienen. Für hohe Kapitaleinkommen ist die effektive Belastung über GESY also gedeckelt und sehr niedrig.
Wie Sie in Zypern steuerlich ansässig werden
Der Non-Dom-Status wirkt nur, wenn Sie auch wirklich in Zypern steuerlich ansässig sind. Dafür gibt es zwei Wege.
Der normale Weg ist die 183-Tage-Regel: Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Zypern verbringt, ist dort ansässig. Wie diese Logik allgemein funktioniert, steht im Beitrag zur steuerlichen Ansässigkeit.
Der bekanntere Weg ist die 60-Tage-Regel, die Zypern für mobile Menschen geschaffen hat. Sie greift, wenn Sie in einem Steuerjahr alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie verbringen mindestens 60 Tage in Zypern.
- Sie halten sich in keinem anderen einzelnen Staat länger als 183 Tage auf.
- Sie haben eine wirtschaftliche Anbindung an Zypern, also ein Geschäft, eine Anstellung oder eine Geschäftsführerstellung in einer zyprischen Gesellschaft, die während des Jahres nicht endet.
- Sie haben eine ständige Wohnung in Zypern, gekauft oder gemietet.
Mit der Reform 2026 ist die frühere Bedingung “in keinem anderen Staat steuerlich ansässig” weggefallen. Eine eventuelle Doppelansässigkeit wird seitdem über die Tie-Breaker-Regeln des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens gelöst.
Die 60-Tage-Regel ist großzügig, verlangt aber echte Substanz: eine reale Wohnung und eine echte zyprische Anbindung, kein Briefkasten. Wer das nur auf dem Papier baut, riskiert, dass die Ansässigkeit am Ende nicht anerkannt wird.
Aufenthalt: für DACH-Bürger meist unkompliziert
Wie Sie überhaupt nach Zypern ziehen dürfen, hängt von Ihrem Pass ab, und für die meisten Leser dieses Beitrags ist es einfach.
- Deutsche und Österreicher sind EU-Bürger und haben Freizügigkeit. Sie melden sich nach dem Zuzug mit einer Anmeldebescheinigung (dem zyprischen “yellow slip”) an. Ein Visum brauchen Sie nicht.
- Schweizer fallen unter das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und können sich ebenfalls ohne Visum niederlassen.
Die Aufenthaltswege für Nicht-EU-Bürger, etwa eine befristete Aufenthaltsgenehmigung oder die Daueraufenthaltsgenehmigung über eine Immobilieninvestition, sind für die typische DACH-Leserschaft also gar nicht der Engpass. Der eigentliche Aufwand liegt nicht im Aufenthaltsrecht, sondern in der sauberen steuerlichen Seite.
Was Deutsche, Österreicher und Schweizer vorher klären müssen
Der Non-Dom-Status in Zypern bringt Ihnen steuerlich nichts, solange Sie im Heimatland noch ansässig sind. Solange Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz behalten, bleiben Sie dort unbeschränkt steuerpflichtig auf Ihr weltweites Einkommen. Die Reihenfolge ist fest: zuerst die Steuerpflicht im Heimatland sauber beenden, dann Zypern nutzen. Welche Fehler dabei teuer werden, steht im Beitrag zu den häufigsten Fehlern beim Beenden der Steuerpflicht.
Für Deutsche kommt ein zweiter Punkt dazu. Wer in ein steuerlich günstiges Land zieht und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Außensteuergesetz fallen, bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug. Ob Zypern in Ihrem konkreten Fall als Niedrigsteuerland gilt, hängt von Ihren Einkünften ab, gerade bei sehr niedrig besteuerten Dividenden ist die Frage real. Die Details stehen im Beitrag zur erweitert beschränkten Steuerpflicht. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Wegzugsregeln; übertragen Sie die deutsche Mechanik nicht ungeprüft.
Die gute Nachricht: Alle drei DACH-Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern. Die Verteilung der Besteuerungsrechte ist also abkommensrechtlich geregelt und kein rechtsfreier Raum, anders als bei manchen außereuropäischen Zielen.
Zypern persönlich oder als Firmenstandort?
Dieser Beitrag behandelt Zypern als Wohnsitz für eine Privatperson. Viele kommen aber über die Firma zu Zypern, also über die niedrige Unternehmensbesteuerung und die Frage, ob sich eine zyprische Gesellschaft lohnt. Das ist ein eigenes Thema mit eigenen Voraussetzungen (Substanz, Geschäftsführung, Verrechnungspreise). Wer in diese Richtung denkt, findet die Einordnung im Beitrag zu Zypern als Unternehmer-Standort.
In der Praxis sehe ich am häufigsten, dass Leute beide Ebenen vermischen und glauben, eine zyprische Firma allein mache sie persönlich steuerfrei. Das stimmt nicht. Die persönliche Steuerfreiheit auf Dividenden hängt an Ihrer eigenen Ansässigkeit und am Non-Dom-Status, nicht an der Firma.
Das Wichtigste in Kürze
- Als zyprischer Non-Dom zahlen Sie 0% auf weltweite Dividenden und Zinsen sowie keine Kapitalertragsteuer auf Wertpapiergewinne.
- Den Non-Dom-Status haben Sie, bis Sie in 17 der letzten 20 Jahre in Zypern ansässig waren.
- Ansässig werden Sie über die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regel, letztere verlangt echte Substanz (Wohnung plus zyprische Anbindung).
- GESY bleibt: 2,65% auf Einkommen, gedeckelt bei 180.000 Euro, also maximal rund 4.770 Euro im Jahr.
- Für DACH-Bürger ist der Aufenthalt meist einfach (EU-Freizügigkeit, Anmeldung statt Visum). Der Aufwand liegt auf der steuerlichen Seite: erst sauber wegziehen, und als Deutscher § 2 AStG prüfen.
Wenn Zypern für Sie infrage kommt, ist der erste Schritt nicht der Flug, sondern die richtige Reihenfolge des Wegzugs und die Prüfung, ob Ihr Einkommensprofil zum Non-Dom-Status passt. Genau das klären wir in einem Beratungsgespräch, bevor Sie sich festlegen.
Quellen
- PwC Worldwide Tax Summaries: Zypern, Residence
- PwC Worldwide Tax Summaries: Zypern, Other taxes (SDC, GESY)
- § 2 AStG (erweitert beschränkte Steuerpflicht)
Dieser Artikel ist eine sachliche Einordnung und keine Steuerberatung. Die Regeln zu Ansässigkeit, Domizil und Sonderverteidigungsabgabe können sich ändern, und Ihr Heimatland kann eigene Regeln anwenden. Lassen Sie Ihren konkreten Fall vor und nach dem Wegzug von einem Fachmann prüfen.
Geschrieben von Chris Natterer
Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.