Non-Dom-Status erklärt: Konzept und Länder im Vergleich
Was der Non-Dom-Status ist, wie die Remittance-Basis funktioniert und welche Länder ihn anbieten: Zypern, Malta, Irland, Italien, Griechenland. Stand 2026.
Dieser Artikel erklärt, was sich hinter dem Begriff “Non-Dom” verbirgt, wie das zugrunde liegende Prinzip funktioniert und welche Länder so ein Modell heute anbieten. Sie bekommen zuerst die einfache Grundidee, dann den Vergleich der wichtigsten Länder mit aktuellen Zahlen, und am Ende den Punkt, der für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum am häufigsten übersehen wird.
Was ist der Non-Dom-Status?
“Non-Dom” ist die Kurzform von “non-domiciled”, also “nicht ansässig im Sinne des Domizils”. Der Begriff stammt aus dem englischen Rechtskreis und beruht auf einer Unterscheidung, die es im deutschen Steuerrecht so nicht gibt: der Unterschied zwischen Wohnsitz und Domizil.
In Ländern wie Zypern, Malta oder Irland gibt es zwei getrennte Begriffe. Ihr steuerlicher Wohnsitz ist das Land, in dem Sie aktuell leben, gemessen meist an Aufenthaltstagen. Ihr Domizil ist Ihre langfristige Heimat im rechtlichen Sinn, also das Land, mit dem Sie auf Dauer am engsten verbunden sind. Das Domizil bekommt man typischerweise bei der Geburt vom Vater und wird es nur sehr schwer wieder los. Man kann also jahrelang in einem Land leben (dort steuerlich ansässig sein) und trotzdem dort kein Domizil haben. Genau das ist ein Non-Dom: jemand, der im Land wohnt, aber nicht dort beheimatet ist.
An diesen Status knüpfen die betreffenden Länder einen Steuervorteil, die sogenannte Remittance-Basis. Vereinfacht: Ihr Einkommen aus dem Wohnsitzland wird normal besteuert, aber Ihr ausländisches Einkommen nur dann, wenn Sie es ins Land hereinholen (englisch “to remit”). Lassen Sie ausländische Gewinne im Ausland, bleiben sie im Wohnsitzland steuerfrei.
Ein Beispiel
Sagen wir, Sie ziehen nach Zypern und werden dort steuerlich ansässig, behalten aber als Deutscher Ihr deutsches Domizil. Sie verdienen 120.000 Euro im Jahr aus Dividenden einer ausländischen Beteiligung und aus Kapitalanlagen, alles außerhalb Zyperns.
Als Non-Dom mit der passenden Struktur zahlen Sie auf diese ausländischen Dividenden und Zinsen in Zypern keine Sondersteuer. Heben Sie davon 40.000 Euro für Ihren Lebensunterhalt nach Zypern ab, ändert sich daran in Zypern wenig, weil Zypern (anders als das klassische britische Modell) ausländische Dividenden und Zinsen für Non-Doms generell freistellt. In einem reinen Remittance-Land wie Irland dagegen wäre genau der hereingeholte Teil der Punkt, an dem Steuer entsteht.
Schon dieses Beispiel zeigt: “Non-Dom” ist kein einheitliches Produkt. Jedes Land baut das Prinzip etwas anders, und die Details entscheiden über die tatsächliche Belastung.
Wichtig vorweg: Non-Dom hilft erst nach dem sauberen Wegzug
Bevor wir die Länder vergleichen, der Punkt, an dem die meisten Pläne scheitern. Ein Non-Dom-Status im Ausland nützt Ihnen steuerlich gar nichts, solange Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz noch steuerlich ansässig sind.
Solange Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Heimatland behalten, bleiben Sie dort unbeschränkt steuerpflichtig auf Ihr weltweites Einkommen. Ein zyprisches oder maltesisches Papier ändert daran nichts. Die Reihenfolge ist also fest: zuerst die Steuerpflicht im Heimatland sauber beenden, dann im Zielland einen Status nutzen. Wie dieser Wegzug richtig abläuft und welche Fehler dabei teuer werden, steht im Beitrag zu den häufigsten Fehlern beim Beenden der Steuerpflicht und in der Anleitung zum Wohnsitz abmelden.
Ob Sie überhaupt irgendwo besteuert werden und nach welchem Prinzip, ist die eigentliche Grundfrage. Sie ist im Überblick Wo werde ich besteuert? erklärt.
Die Länder im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Modelle. “Remittance” bedeutet: Auslandseinkommen ist nur bei Überweisung ins Land steuerpflichtig. “Pauschale” bedeutet: Sie zahlen einen festen Jahresbetrag und das Auslandseinkommen ist damit abgegolten, unabhängig von der Höhe.
| Land | Modell | Kernzahl | Dauer |
|---|---|---|---|
| Zypern | Non-Dom, 0% auf Auslandsdividenden/-zinsen | nur GESY-Beitrag (2,65%, gedeckelt) | bis zu 17 Jahre |
| Malta | Remittance-Basis | Mindeststeuer 5.000 € ab 35.000 € Auslandseinkommen | dauerhaft, solange Non-Dom |
| Irland | Remittance-Basis | Steuer nur auf hereingeholtes Auslandseinkommen | dauerhaft, solange Non-Dom |
| Italien | Pauschale | 100.000 / 200.000 / 300.000 € je nach Zuzugsjahr | max. 15 Jahre |
| Griechenland | Pauschale | 100.000 € plus 500.000 € Investition | max. 15 Jahre |
| Großbritannien | abgeschafft (bis 2025 Remittance) | seit April 2025: nur noch 4-Jahres-Fenster (FIG) | 4 Jahre |
Zypern: der Klassiker für DACH-Auswanderer
Zypern ist für viele die erste Wahl, weil das Modell einfach und der Vorteil groß ist. Wer in Zypern ansässig wird, aber kein zyprisches Domizil hat, zahlt auf weltweite Dividenden und Zinsen keine Sonderverteidigungsabgabe (Special Defence Contribution, SDC). Für Auswanderer, die hauptsächlich von Kapitalerträgen leben, ist das der zentrale Punkt.
Den Non-Dom-Status hat man, bis man in 17 der letzten 20 Jahre in Zypern steuerlich ansässig war (“deemed domiciled”). Danach greift die SDC. Die zyprische Steuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2026 hat den SDC-Satz auf Dividenden für ansässige Domizilierte von 17% auf 5% gesenkt. Für Non-Doms bleibt es bei 0%. Die oft zu lesende Aussage “Zypern besteuert Dividenden jetzt mit 5%” betrifft also nicht den Non-Dom.
Steuerlich ansässig wird man in Zypern entweder über die normale 183-Tage-Regel oder über die 60-Tage-Regel. Letztere verlangt im selben Jahr: mindestens 60 Tage in Zypern, keinen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem anderen einzelnen Staat, eine wirtschaftliche Anbindung (Geschäft, Anstellung oder Geschäftsführung in einer zyprischen Gesellschaft) sowie eine ständige Wohnung in Zypern. Mit der Reform 2026 ist die frühere Bedingung “in keinem anderen Staat steuerlich ansässig” entfallen; Doppelansässigkeit löst nun das Abkommen über die Tie-Breaker-Regeln.
Ganz kostenlos ist es nicht. Auch Non-Doms zahlen Beiträge zum nationalen Gesundheitssystem GESY in Höhe von 2,65%, allerdings nur bis zu einer Einkommensobergrenze von 180.000 Euro pro Jahr. Die persönliche Non-Dom-Residency Zyperns mit allen Bedingungen behandeln wir gesondert; bisher gibt es bei uns die Einordnung Zyperns als Standort.
Malta: Remittance, aber mit Mindeststeuer
Malta arbeitet mit der klassischen Remittance-Basis: Als ansässiger Non-Dom versteuern Sie ausländisches Einkommen nur, soweit Sie es nach Malta überweisen. Ausländische Kapitalgewinne sind sogar dann steuerfrei, wenn Sie sie nach Malta holen.
Der Haken ist die Mindeststeuer von 5.000 Euro pro Jahr. Sie greift, wenn ein Non-Dom mindestens 35.000 Euro Auslandseinkommen hat, das nicht vollständig nach Malta überwiesen wird. Für sehr kleine Einkommen lohnt sich Malta also weniger, für höhere dafür umso mehr. Bekannt ist Malta außerdem für die 6/7-Erstattung der Körperschaftsteuer an Anteilseigner, die die effektive Unternehmenssteuer auf rund 5% drückt. Das ist ein Firmenthema und vom persönlichen Non-Dom-Status zu trennen.
Irland: das Remittance-Modell lebt weiter
Irland ist erwähnenswert, weil es nach dem britischen Aus eines der wenigen verbliebenen reinen Remittance-Länder in der EU ist. Ein in Irland ansässiger, nicht irisch domizilierter Mensch zahlt irische Steuer voll auf irische Einkünfte, auf Auslandseinkommen aber nur, soweit es nach Irland hereingeholt wird. Daneben gibt es eine separate “domicile levy” von 200.000 Euro für bestimmte sehr vermögende irisch Domizilierte, die den Non-Dom aber nicht betrifft.
Italien und Griechenland: Pauschale statt Remittance
Italien und Griechenland gehen einen anderen Weg. Statt einer Remittance-Logik zahlen Sie eine feste Jahrespauschale, und damit ist Ihr gesamtes Auslandseinkommen abgegolten, egal wie hoch es ist.
In Italien (Art. 24-bis) hängt die Pauschale am Zuzugsjahr. Wer ab 2024 zugezogen ist, zahlt 100.000 Euro, ab 2025 sind es 200.000 Euro, und für alle, die ab dem 1. Januar 2026 ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, sind es 300.000 Euro pro Jahr. Je weiteres Familienmitglied kommen 25.000 Euro hinzu, ab 2026 sind es 50.000 Euro. Voraussetzung: Sie waren in mindestens 9 der 10 Jahre davor nicht in Italien steuerlich ansässig. Die Pauschale gilt maximal 15 Jahre.
In Griechenland (Art. 5A) zahlen Sie 100.000 Euro pro Jahr auf Ihr gesamtes Auslandseinkommen, plus 20.000 Euro je Familienmitglied. Zusätzlich müssen Sie innerhalb von drei Jahren 500.000 Euro in Griechenland investieren, etwa in Immobilien, Anteile oder Anleihen. Voraussetzung ist, dass Sie in 7 der 8 Jahre davor nicht in Griechenland ansässig waren. Auch hier gilt die Regelung maximal 15 Jahre.
Diese Pauschalmodelle lohnen sich erst ab einem deutlich höheren Einkommen, dafür sind sie planbar und ohne Remittance-Buchführung. Für Deutsche haben sie allerdings eine eigene Tücke, dazu gleich mehr.
Großbritannien: das Vorbild gibt es nicht mehr
Wichtig für die Recherche, weil viele ältere Artikel noch davon ausgehen: Das berühmte britische Non-Dom-Regime ist zum 6. April 2025 abgeschafft. Großbritannien besteuert Ansässige seitdem auf ihr weltweites Einkommen.
An die Stelle der Remittance-Basis ist das 4-Jahres-FIG-Regime getreten (Foreign Income and Gains). Wer neu nach Großbritannien zieht und davor mindestens 10 Jahre lang nicht dort ansässig war, zahlt in den ersten vier Steuerjahren keine britische Steuer auf ausländisches Einkommen und ausländische Gewinne. Danach gilt volle Welteinkommensbesteuerung, ohne Verlängerung. Auch die Erbschaftsteuer ist seit April 2025 nicht mehr an das Domizil, sondern an die Ansässigkeit geknüpft. Großbritannien ist damit für einen dauerhaften Non-Dom-Plan ausgeschieden.
Portugal: NHR ist kein Non-Dom, und es ist zu
Portugals NHR-Status (Non-Habitual Resident) wird oft in einem Atemzug mit Non-Dom genannt, ist aber etwas anderes und für Neuzugänge ohnehin geschlossen. NHR war nie eine Remittance- oder Domizilregelung, sondern eine zeitlich begrenzte Steuerbegünstigung. Das Programm ist für neue Antragsteller seit 2024 dicht. Der Nachfolger IFICI (“NHR 2.0”) ist deutlich enger: Er verlangt eine qualifizierte Tätigkeit in Forschung, Innovation oder bestimmten hochqualifizierten Berufen. Die meisten klassischen NHR-Interessenten, also Ruheständler und gewöhnliche Online-Selbstständige, fallen nicht darunter. Wer also von “Non-Dom in Portugal” liest, sollte vorsichtig sein.
Die § 2 AStG-Falle für Deutsche
Hier kommt der Punkt, den fast alle internationalen Übersichten weglassen, der für Deutsche aber entscheidend ist: die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Außensteuergesetz.
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger wegzieht, in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, in ein Niedrigsteuerland zieht und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann Deutschland ihn noch im Wegzugsjahr und in den folgenden 10 Jahren auf einen erweiterten Katalog von Einkünften besteuern.
Der heikle Teil: Das deutsche Recht behandelt Pauschalbesteuerungsmodelle ausdrücklich als Niedrigsteuerland, solange die Pauschale genutzt wird. Das betrifft genau die italienische Pauschale (Art. 24-bis) und die schweizerische Pauschalbesteuerung. Ein Deutscher, der nach Italien zieht und die 24-bis-Pauschale nutzt, kann damit also in § 2 AStG laufen, obwohl Italien auf dem Papier ein Hochsteuerland ist. Ein Doppelbesteuerungsabkommen schützt davor nicht immer.
Das ist keine Empfehlung gegen diese Länder, sondern eine Warnung vor dem unbedachten Wegzug. Die Details der erweitert beschränkten Steuerpflicht und wer wirklich betroffen ist, stehen im eigenen Beitrag zur erweitert beschränkten Steuerpflicht. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Wegzugsregeln; übertragen Sie die deutsche 10-Jahres-Mechanik nicht ungeprüft.
Für wen passt ein Non-Dom-Status?
Non-Dom ist kein Allheilmittel, sondern passt zu einem bestimmten Profil. Am stärksten wirkt der Vorteil, wenn Ihr Einkommen überwiegend aus ausländischen Kapitalerträgen besteht, also Dividenden, Zinsen oder Gewinnen aus Beteiligungen außerhalb des Wohnsitzlandes.
Wer dagegen sein Geld mit einem Laptop-Job verdient, den er vor Ort im Wohnsitzland verrichtet, profitiert oft weniger, als er denkt. Solches Einkommen gilt in vielen Ländern als lokale Quelle, nicht als steuerfreies Auslandseinkommen. Warum das so häufig schiefgeht, ist im Beitrag zu lokalem und ausländischem Quelleneinkommen erklärt.
Ein zweiter Faktor ist die Höhe. Die Pauschalmodelle in Italien und Griechenland lohnen sich erst ab Auslandseinkommen im hohen sechsstelligen Bereich. Für die meisten Auswanderer mit normalem Einkommen sind die Remittance- oder Freistellungsmodelle in Zypern, Malta oder Irland praktischer.
Das Wichtigste in Kürze
- Non-Dom beruht auf der Trennung von Wohnsitz und Domizil: Sie wohnen im Land, sind dort aber nicht beheimatet.
- Der Vorteil ist die Remittance-Basis: ausländisches Einkommen ist nur bei Überweisung ins Land steuerpflichtig. Manche Länder (Zypern) stellen Auslandsdividenden und -zinsen ganz frei.
- Zypern, Malta und Irland setzen auf Remittance oder Freistellung; Italien und Griechenland auf eine feste Jahrespauschale. Großbritannien hat sein Non-Dom-Regime 2025 abgeschafft.
- Non-Dom wirkt am stärksten bei ausländischen Kapitalerträgen, weniger bei vor Ort verrichteter Arbeit.
- Der Status hilft erst nach dem sauberen Ende der Steuerpflicht im Heimatland. Für Deutsche kann § 2 AStG greifen, und Pauschalmodelle gelten dabei ausdrücklich als Niedrigsteuerland.
Wenn Sie überlegen, einen dieser Wege zu gehen, ist der erste Schritt nicht die Wahl des Landes, sondern die saubere Sequenz des Wegzugs. Welche Reihenfolge stimmt und welche Stolpersteine es gibt, klären wir in einem Beratungsgespräch, bevor Sie sich auf ein Zielland festlegen.
Quellen
- PwC Worldwide Tax Summaries: Zypern (Individual)
- PwC Worldwide Tax Summaries: Malta (Individual)
- PwC Worldwide Tax Summaries: Italien (Individual)
- PwC Worldwide Tax Summaries: Irland (Individual)
- GOV.UK: 4-year Foreign Income and Gains (FIG) regime
- § 2 AStG (erweitert beschränkte Steuerpflicht)
Dieser Artikel ist eine sachliche Einordnung und keine Steuerberatung. Die Regeln zu Ansässigkeit, Domizil und Pauschalbesteuerung unterscheiden sich je Land erheblich und ändern sich häufig. Lassen Sie Ihren konkreten Fall vor und nach dem Wegzug von einem Fachmann prüfen.
Geschrieben von Chris Natterer
Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.