Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): wie zwei Länder sich Ihre Steuer aufteilen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet, welches Land was besteuern darf, wenn zwei Länder zugreifen wollen. Wie DBA funktionieren, die Tie-Breaker-Regel und was ohne Abkommen passiert. Einfach erklärt. Stand 2026.
Wenn zwei Länder dasselbe Einkommen besteuern wollen, droht Doppelbesteuerung. Damit das nicht passiert, schließen Länder Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA. Sie regeln, welches Land was besteuern darf. Für jeden, der international lebt oder Einkünfte aus mehreren Ländern hat, ist das ein zentrales Werkzeug. Dieser Artikel erklärt, wie DBA funktionieren.
Wozu ein DBA da ist
Zwei Länder können dasselbe Einkommen aus unterschiedlichen Gründen besteuern wollen: das eine, weil Sie dort ansässig sind, das andere, weil das Einkommen von dort stammt. Ohne Regelung würden Sie doppelt zahlen. Ein DBA ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der das Besteuerungsrecht aufteilt. Deutschland hat mit rund 90 Ländern ein solches Abkommen.
DBA orientieren sich meist am Musterabkommen der OECD, sind also in vielen Ländern ähnlich aufgebaut. Sie schaffen kein neues Steuerrecht, sondern verteilen nur die bestehenden Besteuerungsrechte.
Die Tie-Breaker-Regel bei Doppelansässigkeit
Ein Kernstück jedes DBA ist die Lösung für den Fall, dass Sie nach den Regeln beider Länder als ansässig gelten. Dann greift eine Rangfolge, die Tie-Breaker-Regel. Geprüft wird der Reihe nach:
- In welchem Land haben Sie eine ständige Wohnung?
- Wenn in beiden: Wo liegt Ihr Lebensmittelpunkt (Mittelpunkt der Lebensinteressen)?
- Wenn unklar: Wo ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt?
- Wenn auch das nicht hilft: die Staatsangehörigkeit, zuletzt eine Einigung der beiden Staaten.
Für die Praxis heißt das: Der Lebensmittelpunkt ist oft der entscheidende Hebel. Wie Ansässigkeit überhaupt entsteht, steht im Beitrag zur steuerlichen Ansässigkeit.
Wie Doppelbesteuerung vermieden wird
Hat ein DBA das Besteuerungsrecht zugeteilt, gibt es zwei Methoden, um trotzdem keine Doppelbesteuerung entstehen zu lassen:
- Freistellungsmethode: Das Wohnsitzland stellt das ausländische Einkommen frei, berücksichtigt es aber oft beim Steuersatz (Progressionsvorbehalt).
- Anrechnungsmethode: Das Wohnsitzland besteuert das Einkommen, rechnet aber die im Ausland gezahlte Steuer an.
Welche Methode gilt, steht im jeweiligen Abkommen und hängt von der Einkunftsart ab.
Was ohne DBA passiert
Gibt es zwischen zwei Ländern kein Abkommen, kann es zur echten Doppelbesteuerung kommen. Viele Länder mildern das einseitig ab, etwa indem sie die ausländische Steuer anrechnen (in Deutschland über § 34c EStG). Verlassen sollte man sich darauf aber nicht. Wer von einem Land in ein anderes zieht, sollte deshalb prüfen, ob zwischen beiden ein DBA besteht, statt anzunehmen, dass sich die Frage von selbst löst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein DBA teilt das Besteuerungsrecht zwischen zwei Ländern auf, es schafft kein neues Steuerrecht.
- Bei Doppelansässigkeit entscheidet die Tie-Breaker-Regel, in der Praxis oft der Lebensmittelpunkt.
- Doppelbesteuerung wird über Freistellung oder Anrechnung vermieden.
- Ohne DBA droht echte Doppelbesteuerung, nur teilweise einseitig abgemildert.
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Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ist keine Steuerberatung. Jedes DBA ist anders und hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen.
Geschrieben von Chris Natterer
Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.