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Meldepflichten beim Auswandern: Abmeldung, letzte Steuererklärung, Meldung von Auslandsbeteiligungen und DAC6

Meldepflichten beim Auswandern: was Sie Behörden und Finanzamt melden müssen

Beim Auswandern als Unternehmer kommen mehr Meldepflichten zusammen, als die meisten denken: Abmeldung, letzte Steuererklärung, Auslandsbeteiligungen nach § 138 AO und DAC6. Der Überblick. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 10. Juni 2026 · 2 Min. Lesezeit

Beim Auswandern denken die meisten an die Abmeldung beim Amt und sind damit gedanklich fertig. Für Unternehmer kommt jedoch eine Reihe weiterer Meldepflichten dazu, deren Versäumnis teuer werden kann. Dieser Artikel gibt den Überblick, welche Meldungen beim Wegzug aus Deutschland anfallen.

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

Der erste und bekannteste Schritt: die Abmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Wichtig zu verstehen: Diese Abmeldung ist eine melderechtliche Handlung, keine steuerliche. Sie beendet für sich genommen nicht Ihre Steuerpflicht. Ob Sie steuerlich noch ansässig sind, entscheidet sich an den tatsächlichen Lebensumständen, nicht am Eintrag im Melderegister. Mehr dazu im Beitrag zum Lebensmittelpunkt.

Die letzte Steuererklärung

Für das Jahr des Wegzugs geben Sie in der Regel noch eine deutsche Steuererklärung ab. In ihr wird der Übergang von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht abgebildet. Wer Firmenanteile hält, muss hier gegebenenfalls auch die Wegzugsbesteuerung berücksichtigen.

Meldung von Auslandsbeteiligungen und Auslandsfirmen

Eine oft übersehene Pflicht: Wer im Ausland eine Firma gründet, sich an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt oder eine Betriebsstätte begründet, muss das dem Finanzamt melden. Geregelt ist das in § 138 der Abgabenordnung. Diese Pflicht besteht, solange Sie steuerpflichtig sind, und gilt auch unabhängig vom Wegzug. Sie wird gern vergessen und kann Bußgelder auslösen.

DAC6: meldepflichtige Steuergestaltungen

Bei grenzüberschreitenden Gestaltungen kann eine EU-weite Meldepflicht greifen, bekannt als DAC6. Sie verpflichtet dazu, bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen mit gewissen Merkmalen den Behörden zu melden. In der Praxis übernimmt das oft der steuerliche Berater, aber die Pflicht als solche sollten Sie kennen, gerade wenn beim Wegzug Strukturen aufgesetzt werden.

Weitere praktische Meldungen

Über das Steuerliche hinaus fallen je nach Situation weitere Meldungen und Kündigungen an, etwa:

  • Krankenversicherung: Klärung, was mit der gesetzlichen oder privaten Versicherung passiert,
  • Sozialversicherung und gegebenenfalls Rentenversicherung,
  • laufende Verträge, Gewerbeanmeldung, Kammern.

Diese sind kein Steuerrecht, gehören aber zu einem sauberen Wegzug dazu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abmeldung beim Amt ist melderechtlich, nicht steuerlich. Sie beendet die Steuerpflicht nicht.
  • Für das Wegzugsjahr ist meist noch eine deutsche Steuererklärung fällig.
  • Auslandsbeteiligungen und Auslandsfirmen sind dem Finanzamt nach § 138 AO zu melden.
  • Bei grenzüberschreitenden Gestaltungen kann die DAC6-Meldepflicht greifen.

Wie diese Pflichten in den gesamten Wegzug passen, steht im Bereich Steuern & Wegzug und im Überblick Wo werde ich besteuert?.

Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ist keine Steuerberatung. Welche Meldepflichten Sie konkret treffen, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihren Wegzug vorab prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.