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Wegzugsteuer auf ETFs und Aktien: die 1-Prozent-Schwelle bei Aktien und die neue 500.000-Euro-Schwelle für Fondsanteile seit 2025

Wegzugsteuer auf ETFs und Aktien: was beim Auswandern wirklich besteuert wird

Breite ETFs und kleine Aktienpositionen löst der Wegzug meist nicht aus. Seit 2025 kann aber ein großer einzelner Fondsanteil eine Wegzugsteuer auslösen (§19 InvStG, ab 500.000 Euro Kaufpreis). Wo die Grenzen liegen. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 25. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

Rund um die Wegzugsbesteuerung kursiert viel Halbwissen, gerade bei Wertpapieren. Die meisten Privatanleger mit einem normalen ETF-Depot sind nicht betroffen. Seit 2025 gibt es aber eine neue Regel, die große einzelne Fondspositionen erfasst, und die ist vielen noch nicht bekannt. Dieser Beitrag zeigt, was der Wegzug bei Aktien und ETFs wirklich auslöst und wo die Grenzen liegen.

Aktien: die 1-Prozent-Schwelle

Die klassische Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz trifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die eine Beteiligung ab 1 Prozent im Sinne von § 17 EStG sind. Beim Wegzug wird ein Verkauf fingiert und der Wertzuwachs besteuert, obwohl Sie nichts verkauft haben. Das ist das gleiche Prinzip wie bei der GmbH, ausführlich im Beitrag zur Wegzugsbesteuerung.

Für ein normales Depot heißt das: Einzelne Aktien, bei denen Sie weit unter 1 Prozent der Gesellschaft halten, und breit gestreute Aktien-ETFs sind keine solche Beteiligung. Sie lösen über § 6 AStG keine Wegzugsteuer aus.

Neu seit 2025: Wegzugsteuer auf Fondsanteile

Hier kommt die Änderung, die das Bild verschiebt. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde zum 1. Januar 2025 eine eigene Wegzugsbesteuerung für Investmentanteile eingeführt (§ 19 Abs. 3 InvStG). Beim Wegzug gilt ein Fondsanteil dann als verkauft, und der Wertzuwachs wird besteuert, genau wie bei einer Firmenbeteiligung. Das gilt für deutsche wie ausländische Fonds, egal wo das Depot liegt.

Erfasst werden aber nur gewichtige Fälle, und es genügt, wenn eine der beiden Schwellen erreicht ist:

  • Sie hielten innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens 1 Prozent der ausgegebenen Anteile des Fonds, oder
  • Ihre Anschaffungskosten in diesem einen Fonds liegen bei mindestens 500.000 Euro.

Drei Punkte sind dabei entscheidend und werden oft falsch wiedergegeben:

  • Es zählen die Anschaffungskosten, nicht der Marktwert. Eine Position, die Sie für 450.000 Euro gekauft haben und die heute 900.000 Euro wert ist, reißt die 500.000-Euro-Grenze nicht.
  • Die Grenze gilt je einzelnem Fonds. Mehrere Positionen in verschiedenen Fonds werden nicht zusammengerechnet. Wer 400.000 Euro in drei verschiedene ETFs gesteckt hat, ist nicht betroffen.
  • Der normale Sparer mit 50.000 oder 200.000 Euro in einem Welt-ETF ist also nicht erfasst. Es geht um große Einzelpositionen.

Die Regel ist neu und in der Praxis noch wenig erprobt, und Fachleute halten den kostenbasierten 500.000-Euro-Trigger für rechtlich angreifbar. Verlassen Sie sich bei einer großen Position nicht auf eine pauschale Aussage, sondern lassen Sie den konkreten Fall prüfen.

Stundung und Rückkehr

Wo eine Wegzugsteuer anfällt, gelten auch ihre Erleichterungen. Die Steuer lässt sich auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten zahlen. Und wenn die Abwesenheit nur vorübergehend ist und Sie innerhalb von sieben Jahren (auf Antrag bis zu zwölf) wieder nach Deutschland zurückkehren, entfällt die Wegzugsteuer rückwirkend. Wie diese Rückkehrerregelung genau funktioniert, steht im Beitrag zur Rückkehr nach Deutschland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Breit gestreute ETFs und kleine Aktienpositionen lösen über § 6 AStG keine Wegzugsteuer aus.
  • Firmenbeteiligungen ab 1 Prozent (§ 17 EStG) schon.
  • Neu seit 2025: Ein einzelner Fondsanteil löst Wegzugsteuer aus, wenn Sie 1 Prozent des Fonds hielten oder die Anschaffungskosten in diesem Fonds mindestens 500.000 Euro betragen (je Fonds, keine Zusammenrechnung, Kaufpreis statt Marktwert).
  • Normale Sparer sind nicht betroffen. Bei großen Einzelpositionen lohnt die Prüfung.
  • Bei Rückkehr innerhalb von 7 bis 12 Jahren entfällt die Steuer rückwirkend.

Quellen

Dieser Artikel ist eine sachliche Einordnung und keine Steuerberatung. Die Wegzugsbesteuerung auf Fondsanteile ist seit 2025 neu und in Teilen umstritten. Lassen Sie eine größere Position vor dem Wegzug fachlich prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.