Globalization Guide Globalization Guide
Unternehmensbewertung für die Wegzugsbesteuerung: Faktor 13,75 gegenüber einem IDW-S1-Gutachten und der Substanzwert als Untergrenze

Unternehmensbewertung bei der Wegzugsbesteuerung: warum der Faktor 13,75 oft zu hoch ist

Die Wegzugsbesteuerung wird auf den Wert Ihrer Firmenanteile berechnet, und genau dieser Wert ist oft viel zu hoch angesetzt. Wie das Finanzamt mit dem Faktor 13,75 bewertet und wie ein IDW-S1-Gutachten die Steuer senken kann. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 17. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Die meisten Texte zur Wegzugsbesteuerung erklären, dass sie anfällt und wen sie trifft. Was fast keiner erklärt, ist der Punkt, an dem das meiste Geld liegt: worauf die Steuer eigentlich berechnet wird. Denn die Wegzugsbesteuerung wird auf den Wert Ihrer Firmenanteile fällig, und dieser Wert wird vom Finanzamt mit einer groben Standardformel geschätzt, die oft deutlich zu hoch liegt. Wer hier ansetzt, kann die Steuer legal und erheblich senken. Dieser Artikel erklärt, wie die Bewertung funktioniert und wo der Hebel liegt.

Wie die Wegzugsbesteuerung grundsätzlich funktioniert (1-Prozent-Grenze, fiktiver Verkauf, Raten), steht im Beitrag Trifft mich die Wegzugsbesteuerung?. Hier geht es nur um die Bewertung.

Worauf die Steuer berechnet wird

Beim Wegzug tut das Finanzamt so, als hätten Sie Ihre Anteile verkauft, und zwar zum gemeinen Wert (dem Verkehrswert) am Tag des Wegzugs. Das steht in § 6 AStG, der Wert selbst wird nach § 11 Bewertungsgesetz bestimmt.

Wenn es einen echten Verkauf unter fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres gab, gilt dieser Preis. Bei den allermeisten GmbHs gibt es das aber nicht. Dann wird der Wert geschätzt, und hier kommt die Standardmethode ins Spiel.

Die Standard-Bewertung: Jahresertrag mal 13,75

Liegt kein Verkaufspreis vor, greift das Finanzamt zum vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 bis 203 BewG). Die Formel ist bewusst simpel:

Nachhaltiger Jahresertrag × 13,75 = Unternehmenswert

Der “nachhaltige Jahresertrag” ist im Regelfall der Durchschnitt der bereinigten Gewinne der letzten drei Jahre. Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 ist seit 2016 gesetzlich fest und gilt auch 2026 unverändert (§ 203 BewG).

Ein Beispiel: Ihre GmbH macht im Schnitt 100.000 Euro Gewinn im Jahr. Das vereinfachte Verfahren setzt den Wert dann bei 100.000 × 13,75 = 1.375.000 Euro an. Auf diesen Betrag (abzüglich Ihrer ursprünglichen Anschaffungskosten) wird die Wegzugsbesteuerung berechnet. Sie sehen sofort: Ob hier 1,375 Millionen oder 800.000 Euro stehen, macht für Ihre Steuerrechnung einen gewaltigen Unterschied.

Warum 13,75 oft zu hoch ist

Der Faktor 13,75 entspricht rechnerisch einer erwarteten Rendite von nur rund 7,27 Prozent. Anders gesagt: Die Formel unterstellt, dass Ihr Unternehmen so sicher und stabil Erträge liefert wie eine relativ risikoarme Anlage. Für viele kleine und mittlere Firmen stimmt das schlicht nicht.

Der Faktor ist starr und blendet genau das aus, was den realen Wert drückt:

  • Inhaberabhängigkeit: Hängt das Geschäft stark an Ihrer Person, ist es ohne Sie viel weniger wert.
  • Schwankende oder rückläufige Erträge: Drei gute Jahre in der Vergangenheit sagen wenig über die Zukunft.
  • Unternehmensspezifisches Risiko: Ein kleines, von wenigen Kunden abhängiges Geschäft trägt ein höheres Risiko als die Formel annimmt.

In solchen Fällen produziert das vereinfachte Verfahren regelmäßig eine überhöhte Bewertung, und damit eine zu hohe Steuer.

Der Hebel: ein qualifiziertes Gutachten (IDW S1)

Hier liegt der entscheidende und oft übersehene Punkt. Das Gesetz selbst lässt das vereinfachte Verfahren nicht zu, wenn es zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 BewG, § 11 Abs. 2 BewG). In diesem Fall dürfen Sie stattdessen eine andere anerkannte Bewertungsmethode verwenden, in der Praxis ein Unternehmenswertgutachten nach dem Standard IDW S1 oder ein DCF-Verfahren.

Ein solches Gutachten bildet das tatsächliche Risiko, die Inhaberabhängigkeit und die realistische Ertragsprognose ab und kommt für viele KMU zu einem deutlich niedrigeren Wert als die pauschalen 13,75. Dieser niedrigere Wert ist die Bemessungsgrundlage Ihrer Wegzugsbesteuerung. Das Wahlrecht, dieses Verfahren einzusetzen, liegt beim Steuerpflichtigen, also bei Ihnen.

Die Grenze nach unten: der Substanzwert

Damit klar ist, dass das kein Nullsummen-Trick ist: Nach unten gibt es eine harte Grenze. Der Substanzwert (die Summe der Werte aller Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden) darf nicht unterschritten werden (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG). Ein Gutachten kann den Wert also nur bis auf die echte Vermögenssubstanz drücken, nicht darunter. Ein Unternehmen mit viel Substanz (Immobilien, Maschinen, Liquidität) lässt sich so weniger weit herunterbewerten als ein reines Dienstleistungsgeschäft.

Und nüchtern: Ein IDW-Gutachten kostet Geld, und das Finanzamt prüft es. Es lohnt sich dort, wo die Standardbewertung erkennbar zu hoch liegt und die Steuerersparnis die Gutachtenkosten deutlich übersteigt. Das ist eine Rechnung für den Einzelfall, kein Automatismus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wegzugsbesteuerung wird auf den gemeinen Wert Ihrer Anteile berechnet (§ 6 AStG, § 11 BewG).
  • Ohne echten Verkaufspreis schätzt das Finanzamt mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren: Jahresertrag × 13,75.
  • Der Faktor 13,75 (rund 7,27 Prozent Rendite) ist starr und für viele KMU zu hoch, er ignoriert Risiko und Inhaberabhängigkeit.
  • Führt das zu einem offensichtlich falschen Wert, dürfen Sie ein IDW-S1-Gutachten nutzen, das oft deutlich niedriger ausfällt und so die Steuer senkt.
  • Untergrenze ist der Substanzwert, tiefer geht es nicht. Ein Gutachten lohnt nur, wenn die Ersparnis seine Kosten klar übersteigt.

Das gehört zusammen mit der gesamten Wegzugsplanung in fachkundige Hände, am besten einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Den Überblick über die Steuer selbst gibt Trifft mich die Wegzugsbesteuerung?, das Pendant für Betriebsvermögen die Entstrickungsbesteuerung.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung. Bewertungsfragen hängen stark vom Einzelfall ab. Lassen Sie eine Bewertung und die Wegzugsplanung vor dem Wegzug fachkundig erstellen und prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.