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Georgiens IT-Steuerregime: Virtual Zone Person mit 0 Prozent und International Company Status mit 5 Prozent im Vergleich

Georgien: Virtual Zone und International Company Status (0 und 5 Prozent für IT)

Georgiens zwei IT-Steuerregime im Vergleich: Virtual Zone (0% auf Export-IT, aber 5% auf die Ausschüttung) und International Company Status (5%, dafür mehr Substanz). Was sie leisten und was Deutsche beachten müssen. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 24. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Georgien bietet IT-Unternehmen zwei steuerliche Sonderregime, die oft verwechselt werden: die Virtual Zone Person und den International Company Status. Beide klingen nach Nullsteuer, beide haben aber Bedingungen und Haken. Dieser Beitrag ordnet ein, was die zwei wirklich leisten, worin sie sich unterscheiden und was Deutsche, Österreicher und Schweizer vorher klären müssen.

Die Ausgangslage: Georgiens Steuermodell

Wichtig vorweg, weil beide Regime darauf aufbauen: Die normale georgische Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent und fällt nur auf ausgeschüttete Gewinne an, ganz nach dem estnischen Modell. Gewinne, die in der Firma bleiben, sind unbesteuert, bis sie als Dividende fließen. Die beiden IT-Regime verändern genau diese Logik.

Virtual Zone Person (VZP): 0 Prozent auf Export-IT

Die Virtual Zone ist das Regime für IT- und Softwarefirmen, die ihre Leistungen ins Ausland verkaufen. Der Kern:

  • 0 Prozent Körperschaftsteuer auf Gewinne aus IT-Leistungen, die aus Georgien an ausländische Kunden erbracht werden. Einnahmen von georgischen Kunden oder Leistungen, die nicht aus Georgien erbracht werden, fallen zurück auf die normalen 15 Prozent.
  • Aber: Die Ausschüttung ist nicht frei. Bei Auszahlung an die Gesellschafter fallen 5 Prozent Dividendensteuer an. Die viel zitierte Null gilt also für den Firmengewinn, nicht für das Geld in Ihrer Tasche. Über manche Doppelbesteuerungsabkommen kann der Satz auf 0 Prozent sinken.
  • Umsatzsteuer: Leistungen an ausländische Geschäftskunden liegen außerhalb der georgischen Umsatzsteuer, sind also effektiv mit 0 Prozent belastet.

Der entscheidende Haken ist die Substanz, und hier hat Georgien 2026 spürbar angezogen. Die Wertschöpfung muss echt in Georgien stattfinden: tatsächliche Entwicklungsarbeit vor Ort, Nachweis, dass die Leistung aus georgischem Gebiet erbracht wird, Verträge mit den ausländischen Kunden. Eine reine Firmenbeschreibung reicht nicht mehr, und der Status kann entzogen werden, wenn die Substanz fehlt. Eine Ein-Personen-Firma, bei der der Gesellschafter selbst der Entwickler ist, kann den Status bekommen, wenn dieser das Produkt in Georgien erstellt. Die VZP gibt es nur für eine georgische Gesellschaft, nicht für Einzelunternehmer. Gehälter an georgisch ansässige Mitarbeiter sind übrigens nicht befreit (20 Prozent Lohnsteuer plus Rentenbeiträge).

International Company Status (ICS): 5 Prozent, dafür mehr

Der International Company Status ist das anspruchsvollere Regime für IT- oder maritime Firmen mit Erfahrung. Die Eckdaten:

  • 5 Prozent Körperschaftsteuer (weiterhin nur auf Ausschüttungen).
  • 0 Prozent auf Dividenden, anders als bei der VZP.
  • 5 Prozent Lohnsteuer auf Mitarbeitergehälter statt der üblichen 20 Prozent.
  • 0 Prozent Grundsteuer auf betrieblich genutztes Eigentum.
  • Die Bemessungsgrundlage lässt sich zusätzlich um georgische Gehälter und lokale Forschungskosten senken, die effektive Last kann also unter 5 Prozent fallen.

Dafür sind die Hürden höher: Sie brauchen mindestens zwei Jahre einschlägige Erfahrung (die Firma, eine ausländische Muttergesellschaft oder die Hauptgesellschafter), und es ist echte Substanz nötig, also wertschöpfende Tätigkeit aus Georgien heraus, qualifiziertes lokales Personal und entsprechende Ausgaben vor Ort. VZP und ICS lassen sich nicht gleichzeitig halten, das eine hebt das andere auf.

Welches Regime für wen?

Virtual ZoneInternational Company
Steuer auf Export-IT-Gewinn0%5% (bei Ausschüttung)
Steuer auf die Ausschüttung5%0%
Lohnsteuer Mitarbeiter20%5%
Erfahrung nötigkeine2+ Jahre
Substanzlokal, aber schlankhöher (Personal + Ausgaben)

Die Faustregel: Die VZP lohnt sich, wenn Sie Gewinne überwiegend in der Firma lassen und mit wenig Personal arbeiten. Der ICS lohnt sich, sobald Sie regelmäßig ausschütten und echtes Personal in Georgien beschäftigen, dann greift die breitere Entlastung, die Sie aber mit Substanz und Erfahrung verdienen müssen.

Was Deutsche, Österreicher und Schweizer vorher klären müssen

Hier liegt die teure Falle. Eine georgische Firma allein verlagert Ihre Steuer nicht. Wenn Sie weiterhin in Deutschland leben und die Firma faktisch von Ihrem Schreibtisch aus führen, liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, und die Firma kann dort körperschaftsteuerpflichtig werden, ganz gleich, wo sie registriert ist. Wie das funktioniert, steht im Beitrag zum Ort der Geschäftsleitung.

Die georgischen IT-Regime entfalten ihren Vorteil also erst, wenn Sie wirklich ausgewandert sind, in Georgien echte Substanz schaffen und Ihre persönliche Steuerpflicht im Heimatland sauber beendet haben. Wie die georgische Steueransässigkeit und die territoriale Besteuerung funktionieren, steht im Beitrag zur georgischen Steueransässigkeit. Wer solo unterwegs ist und keine Gesellschaft braucht, schaut sich zuerst den 1-Prozent-Status für Kleinunternehmer an. Mit Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen jeweils Doppelbesteuerungsabkommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Georgiens Körperschaftsteuer ist ein Ausschüttungsmodell (15% nur auf Dividende), die beiden IT-Regime senken das.
  • Virtual Zone: 0% auf Export-IT-Gewinn, aber 5% auf die Ausschüttung, schlanke Substanz, nur für Gesellschaften, 2026 strenger geprüft.
  • International Company Status: 5% Körperschaftsteuer, 0% Dividende, 5% Lohnsteuer, dafür 2+ Jahre Erfahrung und echte Substanz.
  • Beide nützen nichts ohne echten Wegzug und Substanz vor Ort, sonst droht die deutsche Besteuerung über den Ort der Geschäftsleitung.

Quellen

Dieser Artikel ist eine sachliche Einordnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die georgischen IT-Regime und ihre Substanzanforderungen ändern sich und werden im Einzelfall geprüft. Lassen Sie Ihren konkreten Fall vor und nach dem Wegzug fachlich prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.