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Kapitalvermögen beim Wegzug: Depotübertrag, Abgeltungsteuer und Wegzugsbesteuerung bei großen Beteiligungen

Aktien, ETFs und Trading beim Wegzug: was mit dem Depot passiert

Was beim Auswandern mit Aktien, ETFs und dem Wertpapierdepot steuerlich passiert: Depotübertrag, die Wegzugsbesteuerung bei großen Beteiligungen und worauf Trader achten müssen. Einfach erklärt. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 10. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

Wer ein Wertpapierdepot mit Aktien und ETFs hat und auswandert, fragt sich zu Recht: Was passiert steuerlich mit dem Depot? Die gute Nachricht für die meisten privaten Anleger: weniger, als man befürchtet. Es gibt aber zwei Stellen, an denen es teuer werden kann. Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt.

Der Normalfall: das private Depot

Für ein normales privates Depot mit breit gestreuten Aktien und ETFs gilt im Grundsatz: Solange Sie nichts verkaufen, entsteht kein steuerpflichtiger Gewinn, auch nicht durch den Wegzug. Die deutsche Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Dividenden fällt an, solange Sie in Deutschland ansässig sind. Nach einem wirksamen Wegzug werden Kursgewinne aus solchen Wertpapieren grundsätzlich dort besteuert, wo Sie dann ansässig sind, je nach Land also möglicherweise niedriger oder gar nicht.

Das Depot selbst können Sie meist behalten oder zu einem ausländischen Broker übertragen. Ein reiner Depotübertrag ohne Verkauf löst in der Regel keine Steuer aus.

Die erste Falle: große Beteiligungen (§ 17 / Wegzugsbesteuerung)

Anders sieht es aus, wenn Sie eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft halten, also mindestens 1 Prozent. Dann greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Der Wertzuwachs Ihrer Anteile wird besteuert, als hätten Sie verkauft, obwohl Sie nichts verkauft haben. Das betrifft typischerweise Gründer und größere Einzelinvestoren, nicht den breit gestreuten ETF-Sparer.

Die zweite Falle: große Fondsbestände seit 2025

Seit 2025 wurde der Anwendungsbereich erweitert. Auch große Anteile an Investmentfonds im Privatvermögen können nun unter die Wegzugsbesteuerung fallen, nämlich ab einer Beteiligung von 1 Prozent am Fonds oder ab Anschaffungskosten von 500.000 Euro. Wer also sehr große Positionen in einem einzelnen Fonds hält, sollte das vor dem Wegzug prüfen. Der typische Sparplan-Anleger mit einem breiten Welt-ETF liegt in aller Regel deutlich unter diesen Schwellen.

Worauf Trader achten müssen

Wer aktiv und in großem Umfang handelt, sollte zwei Dinge bedenken: Erstens kann sehr intensives, gewerbsmäßiges Trading steuerlich anders behandelt werden als private Vermögensverwaltung. Zweitens zählt auch hier, wo Sie nach dem Wegzug ansässig sind und ob das dortige Land Kapitalgewinne besteuert. Mehr zum Grundprinzip steht im Beitrag Wo werde ich besteuert?.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein normales privates Depot löst beim Wegzug allein keine Steuer aus, ein reiner Depotübertrag ebenfalls nicht.
  • Ab 1 Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft greift die Wegzugsbesteuerung.
  • Seit 2025 können auch sehr große Fondsbestände (ab 1 Prozent oder 500.000 Euro) darunterfallen.
  • Nach dem Wegzug zählt für Kursgewinne, wo Sie ansässig sind.

Mehr zu den deutschen Wegzug-Themen steht im Bereich Steuern & Wegzug.

Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ist keine Steuerberatung. Die Besteuerung von Kapitalvermögen hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihre Situation prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.