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Funktionsverlagerung nach § 1 AStG: Verlagerung einer ganzen Geschäftsfunktion ins Ausland und Besteuerung des Transferpakets

Funktionsverlagerung (§ 1 AStG): das größte Risiko beim Verlagern des Geschäfts ins Ausland

Wer eine ganze Geschäftsfunktion ins Ausland verlagert, löst oft die Besteuerung eines Transferpakets aus. Was Funktionsverlagerung bedeutet, warum sie schärfer ist als die Entstrickung und worauf Sie achten müssen. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 10. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

Wer beim Auswandern nicht nur sich selbst, sondern sein ganzes Geschäft ins Ausland mitnimmt, stößt auf einen der schärfsten Tatbestände im deutschen Außensteuerrecht: die Funktionsverlagerung nach § 1 AStG. Sie kann dazu führen, dass nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter, sondern der Wert einer ganzen Geschäftsfunktion auf einen Schlag besteuert wird. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt.

Was Funktionsverlagerung bedeutet

Eine Funktion ist, vereinfacht, ein abgegrenzter Teil Ihres Geschäfts, etwa die Produktion, der Vertrieb oder die Forschung, samt der dazugehörigen Chancen, Risiken und Wirtschaftsgüter. Eine Funktionsverlagerung liegt vor, wenn Sie eine solche Funktion ins Ausland übertragen oder dorthin verlagern.

Das Gesetz behandelt das so, als hätten Sie diese Funktion an einen fremden Dritten verkauft. Bewertet und besteuert wird ein sogenanntes Transferpaket: der Wert der gesamten verlagerten Funktion einschließlich des Gewinnpotenzials, das damit ins Ausland geht. Das kann deutlich mehr sein als der reine Wert einzelner Maschinen oder Patente.

Warum sie schärfer ist als die Entstrickung

Die Entstrickungsbesteuerung erfasst die stillen Reserven einzelner Wirtschaftsgüter, die ins Ausland gehen. Die Funktionsverlagerung geht weiter: Sie erfasst den Wert der ganzen Funktion als Einheit, inklusive des künftigen Gewinnpotenzials. Damit ist sie in der Regel der teurere und schärfere Tatbestand.

Beide können beim selben Vorgang zusammentreffen. Wer also sein operatives Geschäft ins Ausland verlagert, sollte nicht nur an die einzelnen Vermögensgegenstände denken, sondern an die Funktion als Ganzes.

Wer betroffen ist

Funktionsverlagerung betrifft vor allem Unternehmer mit einem echten operativen Geschäft mit Substanz, das ins Ausland verlagert wird. Wer nur als digitaler Einzelunternehmer ohne nennenswerte Funktion oder Substanz auswandert, fällt seltener darunter. Je mehr echte Geschäftsfunktion mit Personal, Prozessen und Gewinnpotenzial vorhanden ist, desto eher wird das Thema relevant.

Die Regeln wurden ab 2022 mehrfach verschärft, unter anderem bei der Bewertung des Transferpakets. Wer eine Verlagerung plant, sollte daher den aktuellen Stand prüfen.

Was das praktisch heißt

  • Wer ein substanzielles Geschäft ins Ausland verlagert, riskiert die Besteuerung des gesamten Transferpakets, nicht nur einzelner Güter.
  • Die Funktionsverlagerung ist meist teurer als die Entstrickung und kann mit ihr zusammentreffen.
  • Timing und Struktur entscheiden. Eine Verlagerung ist kein Schritt, den man nebenbei macht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Funktionsverlagerung besteuert den Wert einer ganzen ins Ausland verlagerten Geschäftsfunktion (Transferpaket).
  • Sie ist schärfer als die Entstrickung, weil sie das Gewinnpotenzial mit erfasst.
  • Betroffen sind vor allem substanzielle operative Geschäfte, nicht der reine digitale Einzelunternehmer.
  • Die Bewertungsregeln wurden ab 2022 verschärft.

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Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ist keine Steuerberatung. Die Funktionsverlagerung ist komplex und stark einzelfallabhängig. Lassen Sie eine geplante Verlagerung vorab prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.