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US-Estate-Tax für Nicht-US-Personen: die 60.000-Dollar-Falle bei US-Aktien und US-ETFs und der Ausweg über irisch domizilierte UCITS-ETFs

US-Estate-Tax: die 60.000-Dollar-Falle bei US-Aktien und US-ETFs

Wer als Nicht-US-Person US-Aktien oder US-domizilierte ETFs hält, riskiert im Todesfall US-Erbschaftsteuer bis 40 Prozent ab nur 60.000 Dollar. Warum irisch domizilierte UCITS-ETFs das umgehen und was Österreicher besonders beachten müssen. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 25. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

Diese Falle kennen die wenigsten deutschen Anleger, und sie kann im Ernstfall richtig teuer werden: Wer als Nicht-US-Person US-Aktien oder US-domizilierte ETFs hält, kann im Todesfall US-Erbschaftsteuer auslösen, und zwar schon ab einem sehr niedrigen Betrag. Der Ausweg ist einfach, wenn man ihn kennt. Dieser Beitrag erklärt das Problem und die Lösung.

Das Problem: US-Erbschaftsteuer ab 60.000 Dollar

Stirbt eine Person, die nicht US-Bürger und nicht in den USA ansässig ist (eine sogenannte Non-Resident Alien), erhebt der US-Fiskus eine Nachlasssteuer auf ihr US-Vermögen, sobald dieses 60.000 US-Dollar übersteigt. Der Satz steigt progressiv bis 40 Prozent. Während US-Bürger einen riesigen Freibetrag haben (2026 rund 15 Millionen Dollar), bleibt es für Ausländer ohne weitere Vorkehrung bei mageren 60.000 Dollar. Die Erben müssen das über die Form 706-NA erklären.

Was als US-Vermögen zählt

Entscheidend ist, was als “US-situs” gilt, also als in den USA belegenes Vermögen:

  • Aktien US-amerikanischer Gesellschaften (Apple, Microsoft, Nvidia und so weiter) zählen dazu, auch wenn sie über einen deutschen Broker im deutschen Depot liegen.
  • US-domizilierte ETFs (etwa ein in den USA aufgelegter S&P-500-ETF wie SPY oder VOO) zählen ebenfalls dazu.
  • Irisch oder anderswo in der EU domizilierte UCITS-ETFs (ihre ISIN beginnt mit IE für Irland) zählen nicht als US-Vermögen, selbst wenn sie US-Aktien enthalten. Sie sind rechtlich irische Fonds.

Genau hier liegt der Hebel. Die allermeisten in Deutschland und Österreich gekauften ETFs sind ohnehin irisch domizilierte UCITS-Fonds, weil das schon aus anderen Gründen (Quellensteuer) günstiger ist. Wer auf solche ETFs setzt, hat das Estate-Tax-Problem gar nicht. Heikel wird es erst bei direkten US-Einzelaktien oder bei US-domizilierten ETFs, die man sich etwa über einen US-Broker ins Depot geholt hat.

Der Ausweg: irisch domizilierte UCITS-ETFs

Die saubere Lösung ist die, die ohnehin Standard sein sollte: irisch domizilierte, thesaurierende UCITS-ETFs. Sie umgehen gleich zwei Probleme. Erstens fallen sie nicht unter die US-Nachlasssteuer. Zweitens reduzieren sie über das Doppelbesteuerungsabkommen Irlands mit den USA die Quellensteuer auf US-Dividenden auf 15 Prozent auf Fondsebene, und bei thesaurierender Variante gibt es gar keine Ausschüttung, an der noch etwas hängenbleibt. Welche ETF-Hüllen sich lohnen, steht im Welt-ETF-Vergleich, die Dividenden-Seite im Beitrag zur Quellensteuer-Rückerstattung.

Das Abkommen, und warum Österreicher besonders aufpassen müssen

Es gibt ein Nachlassabkommen zwischen Deutschland und den USA. Für in Deutschland Ansässige hebt es den Freibetrag deutlich an: Statt der nackten 60.000 Dollar bekommt man einen anteiligen Freibetrag, der sich am Verhältnis des US-Vermögens zum gesamten Weltvermögen bemisst. Bei einem überschaubaren US-Anteil ist die tatsächliche Belastung dann oft gering. Auch die Schweiz hat ein solches Abkommen.

Österreich nicht. Österreich hat seine eigene Erbschaftsteuer 2008 abgeschafft und in der Folge das Nachlassabkommen mit den USA beendet. Für einen in Österreich Ansässigen gibt es daher keinen Abkommensschutz, es bleibt bei den bloßen 60.000 Dollar. Für Österreicher ist es deshalb besonders wichtig, direkte US-Aktien und US-domizilierte ETFs zu vermeiden und auf irisch domizilierte Fonds zu setzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht-US-Personen zahlen auf US-Vermögen über 60.000 Dollar US-Erbschaftsteuer bis 40 Prozent.
  • US-Aktien und US-domizilierte ETFs zählen als US-Vermögen, irisch domizilierte UCITS-ETFs (ISIN IE) nicht.
  • Die Lösung sind irisch domizilierte UCITS-ETFs, die nebenbei die US-Dividenden-Quellensteuer senken.
  • Das Deutschland-USA-Abkommen hebt den Freibetrag für Deutsche an, die Schweiz hat auch eins. Österreich hat seit 2008 keins, dort bleibt es bei 60.000 Dollar.

Quellen

Dieser Artikel ist eine sachliche Einordnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Nachlassbesteuerung und Abkommensschutz hängen vom Einzelfall, dem Wohnsitz und der Vermögensstruktur ab. Lassen Sie größere US-Bestände erbschaftsteuerlich prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.