Quellensteuer auf ausländische Dividenden: so holen Sie sie zurück
Auf US-Dividenden gehen 30 Prozent Quellensteuer ab, mit dem W-8BEN nur 15. Bei Schweizer Dividenden sind es 35 Prozent. Wie die Anrechnung und Rückerstattung funktioniert und was sich nach der Auswanderung ändert. Stand 2026.
Wer ausländische Aktien hält, verliert bei jeder Dividende erst einmal einen Teil an die Quellensteuer des Quellenlandes. Vieles davon lässt sich über das Doppelbesteuerungsabkommen zurückholen oder anrechnen, wenn man weiß, wie. Dieser Beitrag erklärt die Mechanik für die wichtigsten Länder und was sich nach der Auswanderung ändert.
Das Grundprinzip
Zahlt eine ausländische Firma eine Dividende, behält ihr Heimatland davon eine Quellensteuer ein. Das Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt diesen Satz aber meist auf 15 Prozent, und für in Deutschland Ansässige werden diese 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Sie zahlen also nicht doppelt, wenn das Verfahren stimmt.
USA: mit dem W-8BEN von 30 auf 15 Prozent
Bei US-Dividenden beträgt die gesetzliche Quellensteuer 30 Prozent. Mit dem Formular W-8BEN, das Sie einmal bei Ihrem Broker hinterlegen, sinkt sie nach dem Abkommen auf 15 Prozent. Die meisten deutschen Broker wenden diese 15 Prozent automatisch an, weil sie das W-8BEN für Sie verwalten. Diese 15 Prozent sind für in Deutschland Ansässige anrechenbar. Wer das W-8BEN nicht hinterlegt hat und volle 30 Prozent zahlt, verschenkt also bares Geld.
Schweiz: 35 Prozent, davon 20 zurück
Schweizer Dividenden sind der unangenehmere Fall. Die Schweiz behält 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Über das Abkommen holen Sie davon 20 Prozentpunkte zurück, sodass die abkommensgemäßen 15 Prozent übrig bleiben, die wiederum anrechenbar sind. Die Rückerstattung läuft über ein Antragsverfahren bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und braucht etwas Geduld.
Was sich nach der Auswanderung ändert
Hier wird es wichtig, und hier liegt eine Falle. Sobald Sie nicht mehr in Deutschland, sondern in einem anderen Land ansässig sind, gilt für die Rückerstattung und Anrechnung das Abkommen Ihres neuen Wohnsitzlandes mit dem Quellenland, nicht mehr das deutsche. Drei Folgen:
- Der richtige Quellensteuersatz kann sich ändern, weil das Abkommen Ihres neuen Landes mit den USA oder der Schweiz andere Sätze vorsehen kann als das deutsche.
- Ihr deutscher Broker wendet möglicherweise weiter den falschen Satz an, weil er von Ihrem alten Status ausgeht. Hinterlegen Sie ein aktualisiertes W-8BEN mit Ihrem neuen Wohnsitzland.
- Die Anrechnung passiert jetzt in Ihrem neuen Land, falls es die Dividende überhaupt besteuert. Die deutsche Anrechnung steht Ihnen nicht mehr zu.
Wer ohnehin auf irisch domizilierte thesaurierende ETFs setzt, umgeht einen Großteil des Themas, weil dort die US-Quellensteuer schon auf Fondsebene auf 15 Prozent reduziert ist und keine Ausschüttung an Sie erfolgt. Mehr dazu im Beitrag zur US-Estate-Tax und der ETF-Wahl.
Das Wichtigste in Kürze
- US-Dividenden: 30 Prozent, mit W-8BEN nur 15, in Deutschland anrechenbar.
- Schweizer Dividenden: 35 Prozent, davon 20 zurückholbar, 15 bleiben anrechenbar.
- Nach der Auswanderung gilt das Abkommen Ihres neuen Landes, der Satz kann sich ändern und der deutsche Broker wendet eventuell den falschen an.
- Aktualisieren Sie nach dem Umzug Ihr W-8BEN und prüfen Sie das neue Abkommen.
Quellen
Dieser Artikel ist eine sachliche Einordnung und keine Steuerberatung. Quellensteuersätze und Rückerstattungsverfahren unterscheiden sich je Land und ändern sich nach dem Wegzug. Prüfen Sie das Abkommen Ihres Wohnsitzlandes.
Geschrieben von Chris Natterer
Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.