Georgien als Standort: das 1-Prozent-Modell und die territoriale Besteuerung
Georgien lockt ortsunabhängige Unternehmer mit dem Status als Kleinunternehmer (1 Prozent auf den Umsatz) und einer territorial geprägten Besteuerung. Was davon stimmt und worauf Sie achten müssen. Sachlich erklärt. Stand 2026.
Georgien hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Standort für ortsunabhängige Unternehmer entwickelt. Zwei Dinge machen es attraktiv: ein Status als Kleinunternehmer mit nur 1 Prozent Steuer auf den Umsatz und eine territorial geprägte Besteuerung. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt und wo die Grenzen liegen.
Das 1-Prozent-Modell
Das bekannteste Werkzeug in Georgien ist der Status als “Individual Entrepreneur” mit “Small Business Status”. Wer ihn hat, zahlt auf seinen Umsatz bis zu einer bestimmten Jahresgrenze nur 1 Prozent Steuer. Oberhalb der Grenze steigt der Satz. Für Solo-Selbstständige und kleine Dienstleister ist das eine der niedrigsten legalen Belastungen weltweit.
Wichtig: Es handelt sich um eine Steuer auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn, und sie ist an die Anmeldung als Einzelunternehmer in Georgien geknüpft, nicht an eine bloße Aufenthaltsgenehmigung.
Die territoriale Komponente
Georgien besteuert natürliche Personen schwerpunktmäßig auf georgische Quellen. Einkommen aus ausländischer Quelle bleibt für ansässige Privatpersonen häufig unbesteuert. Wie immer gilt aber: Was als georgische und was als ausländische Quelle zählt, ist die entscheidende Frage, und Arbeit, die Sie physisch in Georgien verrichten, kann als lokale Quelle gelten. Mehr dazu im Beitrag zu Local vs. Foreign Source Income.
Ansässigkeit in Georgien
Wie anderswo wird man in Georgien grundsätzlich über den Aufenthalt steuerlich ansässig, klassisch ab 183 Tagen. Daneben gibt es besondere Wege, etwa für vermögende Personen. Wer den 1-Prozent-Status nutzen will, muss als Einzelunternehmer registriert sein und das Geschäft tatsächlich von dort betreiben. Auch hier zählt der echte Lebensmittelpunkt, nicht das Papier. Mehr dazu unter steuerliche Ansässigkeit.
Worauf Sie achten müssen
- Substanz und Quelle: Der 1-Prozent-Status ist für echte, dort betriebene Tätigkeit gedacht. Wer in Wahrheit aus einem anderen Land heraus arbeitet, hat ein Quellen- und Ansässigkeitsproblem.
- Sauberer Wegzug aus Deutschland: Solange Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, helfen georgische Vorteile nicht.
- Deutsches Außensteuerrecht: Wegen der niedrigen Belastung kann für Deutsche die erweitert beschränkte Steuerpflicht relevant werden, wenn Inlandsinteressen bleiben.
Für wen Georgien passt
Besonders interessant für Solo-Selbstständige und kleine Dienstleister, die tatsächlich nach Georgien ziehen oder es als echte Basis nutzen. Weniger geeignet als reine Papier-Konstruktion neben einem Wohnsitz in einem Hochsteuerland.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kleinunternehmerstatus besteuert den Umsatz bis zu einer Grenze mit nur 1 Prozent.
- Georgien besteuert Privatpersonen schwerpunktmäßig auf georgische Quellen.
- Der Status setzt echte, dort betriebene Tätigkeit und echte Ansässigkeit voraus.
- Für Deutsche kann die erweitert beschränkte Steuerpflicht greifen.
Mehr zu den Grundlagen steht im Bereich Steuern & Wegzug und im Überblick Wo werde ich besteuert?.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung. Die georgischen Regeln ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Geschrieben von Chris Natterer
Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.