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Mehrfache Staatsbürgerschaft für DACH-Bürger: die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz und die Wege zum zweiten Pass

Eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen: was für Deutsche, Österreicher und Schweizer gilt

Darf man als Deutscher, Österreicher oder Schweizer eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen, ohne die eigene zu verlieren? Die Rechtslage seit 2024 und wie sie mit CBI, Einbürgerung und Pass durch Kinder zusammenspielt. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 24. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Bevor Sie über den Weg zu einem zweiten Pass nachdenken, steht eine Frage davor, die oft übersprungen wird: Dürfen Sie als Deutscher, Österreicher oder Schweizer eine weitere Staatsbürgerschaft überhaupt annehmen, ohne Ihre eigene zu verlieren? Hier unterscheiden sich die drei Länder stark, und gerade für Österreicher ist die Antwort eine teure Falle, wenn man sie nicht kennt. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage und wie sie mit den üblichen Wegen zum zweiten Pass zusammenspielt. Welche Wege es überhaupt gibt und was sie kosten, steht im Überblick zur zweiten Staatsbürgerschaft.

Der entscheidende Unterschied: freiwillig oder automatisch

Vorweg ein Punkt, der alles erklärt. Das Recht unterscheidet zwischen dem freiwilligen Erwerb einer Staatsbürgerschaft (Sie beantragen sie aktiv, etwa durch Einbürgerung oder Investment) und dem automatischen Erwerb (Sie bekommen sie ohne eigenes Zutun, etwa durch Geburt oder Abstammung). Diese Unterscheidung ist der Schlüssel, denn die strengen Verlustregeln greifen vor allem beim freiwilligen Erwerb.

Deutschland: seit Juni 2024 erlaubt

Für Deutsche hat sich die Lage grundlegend zum Guten gewendet. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, in Kraft seit dem 27. Juni 2024, ist die Mehrstaatigkeit allgemein akzeptiert.

Konkret: Die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag führt seitdem nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Früher verloren Deutsche ihren Pass, wenn sie freiwillig eine Staatsbürgerschaft außerhalb der EU oder der Schweiz annahmen, es sei denn, sie hatten vorher eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung eingeholt. Diese Beibehaltungsgenehmigung ist seit dem 27. Juni 2024 abgeschafft. Als Deutscher können Sie heute also einen zweiten (oder dritten) Pass annehmen und Ihren deutschen behalten, unabhängig davon, aus welchem Land der neue stammt.

Österreich: streng, mit einer wichtigen Falle

Österreich geht den umgekehrten Weg und ist bei diesem Thema eines der striktesten Länder Europas. Nach § 27 des Staatsbürgerschaftsgesetzes verliert die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch, wer auf Antrag, durch Erklärung oder mit ausdrücklicher Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt.

Das heißt für die Praxis: Wer als Österreicher einen Pass per Investment oder per Einbürgerung im Ausland annimmt, verliert dadurch in der Regel automatisch den österreichischen, oft ohne es sofort zu merken. Es gibt einen Ausweg, die Beibehaltungsbewilligung, aber sie hat eine harte Bedingung: Sie muss vor dem Antrag auf die fremde Staatsbürgerschaft erteilt sein, und sie wird nur bei besonderem privatem, familiärem oder im Interesse der Republik liegendem Grund gewährt. Wer zuerst den fremden Pass beantragt und sich dann um die Beibehaltung kümmert, ist zu spät dran. Für Österreicher ist die Reihenfolge also alles.

Schweiz: uneingeschränkt erlaubt

Für Schweizer ist die Lage am einfachsten. Die Schweiz erlaubt das Mehrfachbürgerrecht seit 1992 ohne Einschränkung. Wer als Schweizer eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt, behält den Schweizer Pass, und auch wer sich in der Schweiz einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.

Wie die Wege mit der Rechtslage zusammenspielen

Mit diesem Wissen lassen sich die üblichen Wege zum zweiten Pass einordnen.

Citizenship by Investment (Karibik und andere)

CBI ist ein klassischer freiwilliger Erwerb auf Antrag. Für Deutsche ist das seit 2024 unproblematisch, der deutsche Pass bleibt. Für Schweizer ebenso. Für Österreicher dagegen löst es ohne vorherige Beibehaltungsbewilligung den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft aus, und für ein reines Investment ist eine solche Bewilligung kaum zu bekommen. Österreicher sollten CBI deshalb nur mit vorheriger rechtlicher Klärung angehen.

Einbürgerung über langen Aufenthalt (zum Beispiel Panama)

Wer lange genug in einem Land lebt und sich einbürgern lässt, erwirbt die Staatsbürgerschaft ebenfalls auf Antrag. Panama etwa erlaubt die Einbürgerung nach rund fünf Jahren, Paraguay nach drei, Kolumbien nach fünf. Rechtlich gilt dieselbe Logik wie bei CBI: Deutsche und Schweizer behalten ihren Pass, Österreicher verlieren ihn ohne vorherige Beibehaltung. Die Aufenthaltsseite dieser Länder behandeln die Beiträge zu Paraguay und Kolumbien.

Pass durch Kinder (zum Beispiel Brasilien)

Hier wird die Unterscheidung freiwillig gegen automatisch wichtig. In Ländern mit Geburtsortprinzip wie Brasilien oder den USA wird ein dort geborenes Kind durch die Geburt Staatsbürger, also automatisch, nicht auf Antrag. Für das Kind entsteht damit eine doppelte Staatsbürgerschaft, die auch in Österreich keinen Verlust auslöst, weil sie nicht freiwillig erworben wurde. Für die Eltern öffnet ein solches Kind oft einen schnelleren Einbürgerungsweg: In Brasilien kann ein Elternteil eines brasilianischen Kindes bereits nach rund einem Jahr eingebürgert werden. Die Eltern erwerben dann aber wieder auf Antrag, also gilt für sie die normale Verlustlogik ihres Heimatlandes. Mehr zu Brasilien steht im Brasilien-Beitrag.

Abstammung (zum Beispiel Italien oder Irland)

Wer Vorfahren aus Ländern wie Italien oder Irland hat, kann deren Staatsbürgerschaft oft über die Abstammung erhalten. Das ist meist eine Feststellung eines bereits bestehenden Anspruchs und gilt rechtlich nicht als freiwilliger Erwerb im Sinne der Verlustregeln. Für Österreicher ist die Abstammung deshalb häufig der einzige Weg zu einem zweiten Pass, der den österreichischen nicht gefährdet. Die genauen Regeln je Land ändern sich allerdings, prüfen Sie den aktuellen Stand.

Staatsbürgerschaft und Steuern

Ein zweiter Pass ändert nichts an Ihrer Steuer. Die hängt an Ihrer steuerlichen Ansässigkeit, also daran, wo Sie leben, nicht an der Staatsangehörigkeit. Der zweite Pass ist ein Reise- und Sicherheitswerkzeug. Die große Ausnahme sind die USA, die ihre Staatsbürger weltweit besteuern, unabhängig vom Wohnsitz. Wie Ansässigkeit über die Besteuerung entscheidet, steht im Beitrag Wo werde ich besteuert?.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland: seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit erlaubt, die Annahme eines weiteren Passes kostet den deutschen nicht mehr, die Beibehaltungsgenehmigung ist abgeschafft.
  • Österreich: freiwilliger Erwerb führt zum automatischen Verlust, außer die Beibehaltung wird vorher bewilligt. Reihenfolge ist alles.
  • Schweiz: Mehrfachbürgerrecht seit 1992 uneingeschränkt erlaubt.
  • Entscheidend ist freiwillig (Antrag, Einbürgerung, CBI) gegen automatisch (Geburt, Abstammung): Letzteres löst auch in Österreich keinen Verlust aus.

Quellen

Dieser Artikel ist eine sachliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist komplex und ändert sich, gerade in Österreich kommt es auf die genaue Reihenfolge und den Einzelfall an. Lassen Sie Ihren konkreten Fall vor einem Schritt von einem Fachanwalt prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.