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Betriebsstätte und Permanent Establishment: feste Geschäftseinrichtung, Ort der Geschäftsleitung und das Home-Office-Risiko für Ortsunabhängige

Betriebsstätte (Permanent Establishment): wann Ihre Tätigkeit Steuern auslöst

Eine Firma wird dort besteuert, wo sie eine Betriebsstätte hat, nicht nur dort, wo sie registriert ist. Was eine Betriebsstätte ist, das Home-Office-Risiko für Nomaden und warum das für Auslandsfirmen entscheidend ist. Stand 2026.

Chris Natterer Chris Natterer · Aktualisiert 10. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

Viele glauben, ihre Firma werde dort besteuert, wo sie eingetragen ist. Das stimmt nicht. Eine Firma wird auch dort steuerpflichtig, wo sie eine Betriebsstätte hat, im internationalen Sprachgebrauch Permanent Establishment. Für ortsunabhängige Unternehmer ist das einer der wichtigsten und am meisten unterschätzten Begriffe, weil schon das eigene Arbeiten aus einer Wohnung heraus eine Betriebsstätte begründen kann. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt.

Was eine Betriebsstätte ist

Eine Betriebsstätte ist, vereinfacht, eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. In Deutschland steht das in § 12 der Abgabenordnung, international in den Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Vorbild des OECD-Musterabkommens.

Typische Betriebsstätten sind:

  • ein Büro, eine Filiale, eine Werkstatt oder Fabrik,
  • der Ort der Geschäftsleitung (dazu gleich mehr),
  • eine Baustelle ab einer gewissen Dauer,
  • ein abhängiger Vertreter, der für das Unternehmen Verträge abschließt.

Die Folge ist immer dieselbe: Hat eine Firma in einem Land eine Betriebsstätte, darf dieses Land den Teil des Gewinns besteuern, der auf die Betriebsstätte entfällt, ganz egal, wo die Firma registriert ist.

Der wichtigste Punkt: der Ort der Geschäftsleitung

Für digitale Einzelunternehmer und kleine Firmen ist eine Form der Betriebsstätte besonders relevant: der Ort der Geschäftsleitung. Das ist der Ort, an dem die für die Firma maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Bei einer Ein-Personen-Firma ist das schlicht der Ort, an dem diese Person arbeitet.

Praktisch heißt das: Wenn Sie eine US-LLC oder eine andere Auslandsfirma von Ihrem Schreibtisch in Land X aus führen, kann in Land X eine Betriebsstätte entstehen, und Land X darf die Firmengewinne besteuern. Die Registrierung im Ausland schützt davor nicht. Wie das speziell bei der US-LLC aussieht, steht im Beitrag US-LLC für Dauerreisende.

Das Home-Office-Risiko für Nomaden

Daraus folgt ein Risiko, das viele unterschätzen: Wer als Gründer dauerhaft aus einer Wohnung in einem Land arbeitet, kann dort eine Betriebsstätte für seine ausländische Firma schaffen. Das Land kann dann Körperschaft- oder Einkommensteuer auf die Firmengewinne verlangen.

Ob das tatsächlich greift, hängt von vielen Faktoren ab: wie fest und dauerhaft der Arbeitsplatz ist, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt und wie es die Betriebsstätte definiert. Bestimmte vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten sind ausgenommen. Aber die Grundgefahr ist real: Ständig aus einem einzigen Land zu arbeiten, kann genau dort die Steuerpflicht der Firma auslösen.

Was das für Ihre Struktur heißt

  • Eine Auslandsfirma ist nicht automatisch im Ausland besteuert. Entscheidend ist, wo sie geleitet wird und wo sie eine feste Einrichtung hat.
  • Wer ortsunabhängig ist und nicht dauerhaft aus einem einzigen Land heraus arbeitet, hat es hier leichter als jemand, der faktisch sesshaft ist.
  • Wer sesshaft wird, sollte prüfen, ob die eigene Firma dadurch vor Ort steuerpflichtig wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Firma wird dort besteuert, wo sie eine Betriebsstätte hat, nicht nur dort, wo sie registriert ist.
  • Der Ort der Geschäftsleitung ist bei kleinen Firmen meist der Ort, an dem der Inhaber arbeitet.
  • Dauerhaftes Arbeiten aus einer Wohnung kann eine Betriebsstätte begründen (Home-Office-Risiko).
  • Die Registrierung im Ausland schützt nicht vor der Besteuerung am Ort der tatsächlichen Tätigkeit.

Wie dieser Baustein ins große Bild passt, steht im Überblick Wo werde ich besteuert?.

Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ist keine Steuerberatung. Ob eine Betriebsstätte vorliegt, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Land ab. Lassen Sie Ihre Struktur individuell prüfen.

Chris Natterer

Geschrieben von Chris Natterer

Gründer von Globalization Guide. Ich helfe internationalen Unternehmern, sich im Ausland richtig aufzustellen: Firma, Steuern, Banking und der ganze praktische Teil rund ums Auswandern und ortsunabhängige Leben. Selbst seit 2016 unterwegs, Globalization Guide seit 2019.